Rhein-Neckar. Seit gut drei Wochen liegen die Pläne auf dem Tisch. Ein erster Entwurf des Teilregionalplans Windenergie zeigt die Flächen in der Metropolregion auf, auf denen sich zumindest potenziell künftig Windräder drehen dürfen. Der Plan ist in den Rathäusern der Region und auch online auf dem Portal des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) abrufbar. Die Offenlage dauert bis zum 29. April. Für Einwendungen oder Stellungnahmen gilt eine Frist bis zum 13. Mai. Bislang liegen 120 Stellungnahmen vor, wie der VRRN am Donnerstag in einem Pressegespräch informierte.
Regionalplan zur Windenergie: Welche Reaktionen gibt es?
Dabei handelt es sich überwiegend um Meldungen von Kommunen, die nicht von der Planung betroffen sind. Der Verband rechnet aber mit erheblich mehr Gegenwind. Erfahrungsgemäß kämen die ausführlichen Einsprüche stets gegen Ende der Offenlage-Frist, weiß Verbandsdirektor Ralph Schlusche. Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, der noch ein wenig früher dran war mit der Planung und die Offenlage schon hinter sich hat, hat insgesamt 15 000 Sammeleinwendungen bekommen. Die drei Energieplaner des VRRN bereiten sich auf jeden Fall auf viel Arbeit vor. Auch die Leitende Direktorin Petra Schelkmann will im Bedarfsfall in der Bearbeitung einsteigen.
Plan zur Windenergie
- Im Rahmen der gesetzlich verordneten Energiewende muss die Regionalplanung entscheiden, auf welchen Flächen sich Windräder drehen dürfen.
- Schafft sie das Mindestziel von 1,8 Prozent der Fläche nicht, dürfen Windräder nahezu überall gebaut werden.
- Bürger können bis zum 13. Mai Einwendungen gegen einzelne Flächen einreichen.
- Infos unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie/. bjz
Wie bereits mehrfach berichtet, drückt den Regionalverband die Zeit. In dem ausgesprochen komplexen Verfahren, das durch unterschiedliche Gesetze von Bund und den drei Ländern in der Region begründet ist, gilt der 30. September 2025 als Stichtag. Bis dahin muss der Teilregionalplan Windenergie als Satzung beschlossen sein.
Erneuerbare Energien erhalten besonderes Gewicht
Im Zuge der Energiewende bekommen die Erneuerbaren Energien nämlich ein besonderes Gewicht. Und mit dem Teilregionalplan muss der VRRN den Forderungen des Gesetzgebers nachkommen. Dieser will nämlich, dass 1,8 Prozent der Flächen in Baden-Württemberg als Vorrangflächen für Windräder freigehalten werden. Dementsprechend muss auch der Verband 1,8 Prozent der Flächen ausweisen. Schafft er das nicht, dürfen sich künftig Windräder überall drehen, wo Betreiber dies beantragen. Durch das besondere Gewicht der Erneuerbaren Energien gelten dann unter Umständen auch nicht mehr die Abstandsregeln von 700 Metern zur Bebauungsgrenze, wie Energieplaner Jonas Engel anmerkt. Und dann spiele der Artenschutz auch nicht mehr die ganz große Rolle. „Uns ist es ein ganz großes Anliegen, genau diesen Fall nicht eintreten zu lassen“, bekräftigt Verbandsdirektor Ralph Schlusche mehrfach.
Deshalb hat der VRRN nun 4,6 Prozent der Fläche im baden-württembergischen Teil als Verhandlungsmasse in die Planung gebracht - zum Teil durchaus gegen den Widerstand der Bevölkerung vor Ort. So gab es beispielsweise bei der Planung für Rotoren auf dem Lammerskopf bei Heidelberg schon vorab ordentlich Gegenwind. Die Fläche sei tatsächlich nicht ganz unproblematisch, wendet Schlusche ein. Schließlich gibt es auf dem Höhenzug Wälder, die unter besonderem Schutz stünden. Aber der Forst BW als Eigentümer der Flächen habe bereits vorab und im Auftrag des Landes ein Konsortium gesucht und gefunden, das dort Windenergie entwickeln will. Deswegen habe man die Fläche in den Vorschlag mit hineingenommen.
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Es gebe auch andere Beispiele, wo Kommunen von sich aus Vorschläge für Windenergie unterbreiten, die gar nicht im Plan des Verbandes enthalten sind. Schließlich lasse sich mit Windrädern auch Geld verdienen und Energie vor Ort produzieren. Die Gemeinden Eschelbronn (Rhein-Neckar-Kreis) und Rheinzabern (Kreis Germersheim) hätten auf diese Weise Flächen auf ihrer Gemarkung ins Spiel gebracht.
Windkraftanlagen im Pfälzerwald sind per Gesetz verboten
Man habe sich auf jeden Fall bemüht, die Vorschläge für Vorrangflächen in der Region einigermaßen gerecht zu verteilen. Allerdings gibt es Rahmenbedingungen, die Flächen aus verschiedenen Gründen ausschließen. Arten- und Naturschutz, dichte Besiedlung, geringe potenzielle Flächengröße und Windhöffigkeit sorgten zum Beispiel dafür, dass sich auf Mannheimer Stadtgebiet wohl gar kein Windrad drehen wird. Es gibt hier keine einzige Vorrangfläche im Planentwurf. Auf der anderen Rheinseite hat die rheinland-pfälzische Landesregierung per Gesetz untersagt, dass sich im Pfälzerwald und am Haardtrand Windräder drehen dürfen. Das schränkt auch dort die Auswahl der Flächen ziemlich ein. Deshalb schlägt der VRRN hier auch nur 2,2 Prozent der Fläche als Vorranggebiete vor.
Großes Flächenpotenzial gibt es aufgrund aller Auswahlkriterien in der Südpfalz, im östlichen Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis. Aus letzterem komme tatsächlich relativ wenig Gegenwind. „Eine große Dynamik gibt es dagegen im Kraichgau“, konstatiert Petra Schelkmann.
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