Justiz

Wegen rassistischer Parolen: Lehrerin in Landau verliert ihren Job

Sie hetzte gegen den Staat und gegen Ausländer: Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Trier Ende Juni eine frühere AfD-Stadträtin vom Dienst ausgeschlossen. Geht sie in Berufung?

Von 
Stephan Alfter
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Fast drei Jahre lang arbeiteten die Behörden an dem Fall © dpa

Landau. Es ist die drastischste Konsequenz, die in solchen Fällen verhängt wird, schreibt das Trierer Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung vom Dienstag: Eine Lehrerin aus Landau in der Pfalz verliert ihren Job, weil sie auf Demonstrationen, Kundgebungen und in sozialen Medien „in eklatanter Weise gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung, zur unparteiischen und gerechten Amtsführung sowie gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen“ hat. Immer wieder richteten sich ihre Parolen gegen die Corona- und die Migrationspolitik der damaligen Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel.

Die "Stimme von Kandel"

Diese Redaktion berichtete bereits im August 2020 über die Frau, die früher schon als Stadträtin der AfD in Erscheinung getreten war. Damalige Gesprächsanfragen ließ die Förderschullehrerin unbeantwortet. Nach dem Mord an der 15-jährigen Mia durch einen afghanischen Flüchtling im Dezember 2017 war sie als „Stimme von Kandel“ in Erscheinung getreten. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang habe die Frau „unaufhörlich mit drastischer Diktion gegen Politiker, den Staat, seine Organe, gegen die EU, deren Organe und auch gegen Migranten gehetzt. Die Beklagte habe unter anderem geäußert: „Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder“.

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In der Urteilsbegründung führt das Gericht an, dass sie bei ihren Äußerungen Bezug auf ihre Stellung als Beamtin genommen und dazu aufgefordert habe, dass auch andere Beamte „illegale, rechtswidrige Anweisungen nicht ausführen dürften“ und „die Grenzen vor einer unkontrollierten Einwanderung schützen“ müssten. Mit den öffentlichen politischen Auftritten habe die Beklagte verschiedentlich die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten und bekundet, dass sie auch keine Gewähr mehr dafür bieten könne, ihre Schüler im Sinne der gesetzlichen Anforderungen zu unterrichten und zur gesellschaftlichen Kompetenz hinzuführen, heißt es in der Pressemitteilung. Mit all dem habe die Beklagte schwerwiegend gegen Kernpflichten verstoßen.

Massive Elternproteste

Gegen eine geplante Versetzung der Lehrerin an die Grundschule im Landauer Ortsteil Wollmesheim gabe es seinerzeit massive Proteste, weswegen die ADD die Versetzung wieder zurücknahm. Der damalige Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) hatte in einem Brief an Bildungsministerin Stefanie Hubig von einer „massiven Störung des Schulfriedens“gesprochen. Er stieß damals die disziplinarrechtliche Prüfung an. Gegen das Urteil ist Berufung am Oberverwaltungsgericht Koblenz möglich.    

Redaktion Reporter in der Metropolregion Rhein-Neckar

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