Justiz

Urteil nach Messerattacke in Ludwigshafen ist rechtskräftig

Nach der Messerattacke in Ludwigshafen urteilten Frankenthaler Richter: Der Täter soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden, dagegen legte der Mann Revision ein. Jetzt wurde darüber entschieden

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Agnes Polewka
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Nach dem BGH-Entscheid ist das Urteil nun rechtskräftig. © Uli Deck/dpa

Karlsruhe. Anderthalb Jahre nach der Messerattacke im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim im Oktober 2022 ist das Urteil gegen den Angeklagten rechtskräftig. Im Mai 2023 hatten Frankenthaler Richter die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie angeordnet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil bestätigt. Noch im Gerichtssaal hatte der Somalier angekündigt, Revision einlegen zu wollen. Der 4. Strafsenat BGH hat diese nun verworfen, hieß es am Montag in einer Mitteilung.

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Das Gericht in Frankenthal hatte die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie verfügt, da der aus Somalia stammende Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig sei. Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte das Gericht mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig.

Zwei Männer in Ludwigshafen-Oggersheim getötet

Im Oktober 2022 hatte der Somalier die beiden Handwerker Jonas Sprengart (20) und dessen Kollegen Sascha Kraft (35) unvermittelt auf offener Straße mit einem Küchenmesser angegriffen und getötet. Anschließend verletzte er einen dritten Mann lebensgefährlich in einem nahe gelegenen Drogeriemarkt, bevor er mit Schüssen von Polizeibeamten gestoppt werden konnte.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses vor dem Frankenthaler Landgericht gestanden, in Ludwigshafen-Oggersheim zwei Männer getötet und einen weiteren lebensgefährlich verletzt zu haben. Bis zuletzt bestritt er aber, an einer psychischen Erkrankung zu leiden. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Redaktion

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