Rhein-Neckar. Viereinhalb Jahre nach einem Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern und mehreren Verletzten auf der Bundesstraße 44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen muss sich der Unfallfahrer aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) vor dem Landgericht in Landau wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Am heutigen Dienstag ist Prozessbeginn.
Zwei Tote, ein lebensgefährlich Verletzter
Der damals 20-Jährige war im Juli 2019 mit Freunden und einem Angehörigen im BMW seines Vaters unterwegs, als er auf der regennassen Fahrbahn von der Straße abkam und gegen einen Baum prallte – laut Sachverständigen mit mindestens 130 Stundenkilometern, vielleicht erreichte er sogar bis zu 155 km/h.
Zwei junge Männer starben, ein dritter wurde lebensgefährlich verletzt, lag im Wachkoma und trug schwere kognitive Schädigungen davon. Der Unfallfahrer und sein Cousin, der auf dem Beifahrersitz saß, wurden ebenfalls verletzt, konnten allerdings kurze Zeit nach dem Unfall wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Unzulässiger Strafbefehl
Der damals 20-jährige Unfallfahrer – vor dem Gesetz noch Heranwachsender - war nach dem Geschehen zunächst vor dem Frankenthaler Landgericht zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden – via Strafbefehl, in einem beschleunigten Verfahren ohne Hauptverhandlung. Doch laut Strafgesetzbuch war das gar nicht zulässig: Gegen Heranwachsende ist ein Strafbefehl, dessen Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe ist, unzulässig.
Außerdem trugen die Mutter eines Todesopfers und ihr Rechtsanwalt Videos zusammen, die belegen, dass der Unfallfahrer bereits vor dem Unfall maximal Tempo machte – und erwirkten die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
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