Der Prozess gegen einen damals 19-jährigen Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis vor dem Landgericht Landau kann stattfinden. Das Landgericht hat eine sofortige Beschwerde der Verteidigung zurückgewiesen.
Der junge Mann war am 15. Juli 2019 mit einem vollbesetzten hochmotorisierten BMW auf der Bundesstraße 44 zwischen Mannheim und Lampertheim unterwegs. Mit einem Tempo von mindestens 155 Stundenkilometer verlor er auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über das Auto und krachte in einer Kurve im Bereich Kirschgartshausen gegen einen Baum. Bei dem Unfall starben zwei Insassen, einer wurde so schwer verletzt, dass er wohl Zeit seines Lebens ein Pflegefall sein wird.
Videos als Beweismittel vorgelegt
Der Unfallfahrer hatte damals lediglich einen Strafbefehl über 2000 Euro Geldbuße und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Danach hatte Nebenklagevertreter Frank Peter neue Beweise – unter anderem mehrere Videos – vorgelegt. Demnach war die verhängnisvolle Raserei im Juli 2019 kein Augenblicksversagen. Die Videos zeigen den jungen Mann am Steuer bei Tempo 236 zwischen Worms und Bobenheim-Roxheim. Dort gilt maximal Tempo 70.
Das Amtsgericht Landau hatte den Fall übernommen und eine Wiederaufnahme angeordnet, zugleich den Fall an die nächsthöhere Instanz verwiesen. Dies ist die Jugendkammer des Landgerichts als Schwurgericht. Noch nicht klar ist allerdings der Zeitplan und der Beginn der Hauptverhandlung. Die Eltern eines der Todesopfer als Nebenkläger freuten sich, dass nun endlich ein gerechter Prozess stattfinden könne, so deren Anwalt Peter.
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