Frankenthal. Das Urteil im Prozess wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im September 2020 in Weisenheim am Berg ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Frankenthal mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft zunächst Revision gegen das Urteil eingelegt, diese nun aber zurückgezogen. Im Juli hatte die 2. Große Strafkammer den 29-jährigen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstraße von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Zusätzlich wurde die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen, vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Staatsanwaltschaft hatte gut zwei Wochen nach dem Urteilspruch Revision eingelegt. Sie warf dem Angeklagten vor, ein sogenanntes Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst gefahren und dadurch fahrlässig den Tod dreier Menschen verursacht zu haben. In diesem Fall sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vor. Der Prozess war der erste am Frankenthaler Landgericht, in dem es um den sogenannten Raser-Prozess ging, der seit 2017 im Strafgesetzbuch steht. Erst seitdem können Autofahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens bestraft werden, auch wenn sie das Rennen nur gegen sich selbst fahren.
Nur ein Baby hat überlebt
Im September 2020 war der nun Verurteilte zwischen Weisenheim am Berg und Kirchheim mit seinem Jaguar XF unterwegs, in einer schlecht einsehbaren Kurve auf die Gegenfahrbahn gedriftet und frontal mit einem Kleinwagen zusammengestoßen. Zwei Frauen und ein 15 Monate alter Junge starben, ein vier Wochen altes Mädchen überlebte den Unfall schwer verletzt.
Akribisch hatten zwei Gutachter technische Daten ausgelesen sowie ausgewertet, um die Fahrgeschwindigkeit des Jaguars zu ermitteln. Das Ergebnis: Der Aufprall erfolgte mit einer Geschwindigkeit von rund 120 Stundenkilometern, zuvor hatte der Mann aus Biblis sein hochmotorisiertes Fahrzeug auf bis zu 150 Stundenkilometer beschleunigt. Gleich zu Beginn des Prozesses hat der Angeklagte eine Straßenverkehrsgefährdung und die fahrlässige Tötung der drei Unfallopfer eingeräumt - nicht aber den Vorwurf des illegalen Autorennens.
„Er hat das Schicksal geradezu herausgefordert“, hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Seifert in seinem Plädoyer gesagt und vier Jahre und sechs Monate Haft sowie eine fünf Jahre währende Führerschein-Sperre gefordert.
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