Justiz

Nach Urteil im Raserprozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Vor knapp zwei Wochen ist ein 29-Jähriger vor dem Frankenthaler Landgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. 2020 verursachte er bei Weisenheim am Berg einen Unfall, bei dem drei Menschen starben. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Urteilsbegründung.

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Agnes Polewka
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Kreuze, Plüschtiere und Lichter erinnern an der Unfallstelle zwischen Weisenheim am Berg und Kirchheim an die drei Opfer. © Uwe Anspach/ dpa

Frankenthal. Nach dem Urteil gegen einen 29-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung vor knapp zwei Wochen hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil im sogenannten Raserprozess eingelegt. Die Zweite Große Strafkammer hatte den Mann wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu dreieinhalb Jahren Haft und einer zweijährigen Führerscheinsperre verurteilt. Vor knapp zwei Jahren verursachte er mit seinem Jaguar in der Nähe von Weisenheim am Berg im Kreis Bad Dürkheim einen schweren Unfall. Drei Menschen starben, darunter ein 15 Monate alter Junge. Ein vier Wochen altes Mädchen überlebte schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat nun Revision eingelegt, um die Urteilsbegründung zu überprüfen, da die Kammer den Mann zwar wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen eines illegalen Autorennens verurteilt hat. Oberstaatsanwalt Wolfgang Seifert hatte vier Jahre und sechs Monate Haft sowie eine fünfjährige Führerscheinsperre gefordert. Die Verteidigung und die Nebenklagevertreter haben keine Revision gegen das Urteil eingelegt. agp

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