Frankenthal. Bei der Wahl des Bundespräsidenten im Jahr 2022 ließ sich Max Otte von der AfD unterstützen und trat gegen Frank Walter Steinmeier an. Das hat den Wirtschaftsprofessor und einstigen Chef der Werteunion in der gesamten Republik letztlich so bekannt gemacht, wie er in der Pfalz schon vorher war. Spätestens nachdem Otte im Jahr 2018 erstmals das Neue Hambacher Fest ausgerichtet hatte, sahen ihn kritische Beobachter an der Seite der neuen deutschen Rechten.
Vor dem Frankenthaler Landgericht hat der 59-Jährige am Dienstag eine Niederlage hinnehmen müssen - in einem Verfahren, das ziemlich symbolisch ist für Prozesse, die in Deutschland gerade ablaufen.
Hambach-Gesellschaft wehrt sich gegen Publikation
Beteiligt an dem Prozess war mit Professor Wilhelm Kreutz auch ein in Mannheim lebender Historiker. Kreutz ist Vorsitzender der Hambach-Gesellschaft für historische Forschung und politische Bildung.
Otte hätte in einem dort erscheinenden Jahrbuch gerne einen ihm unter Auflagen zugesagten Text veröffentlicht. Dieser Artikel geriet aus Sicht der Hambach-Gesellschaft jedoch derart unvereinbar mit ihren eigenen Selbstverständnissen und Arbeitsweisen, dass sie sich weigerte, ihn in ihrem Buch zu publizieren. „Der Beitrag entsprach nicht den wissenschaftlichen und redaktionellen Vorgaben für die Veröffentlichung“, hieß es in einem Anwaltsschreiben in einem vorangegangenen Streit.
Max Otte bzweifelt Meinungsfreiheit
Inhaltlich geht es um kontroverse Perspektiven auf das Hambacher Fest von 1832. Das Hambacher Schloss und das Fest von 1832 gelten als auslösendes Moment demokratischen Strebens in Deutschland. Das Bauwerk wird deshalb als Wiege der Demokratie gewürdigt und verteidigt. Max Otte vertrat und vertritt in seinen Beiträgen aber die Ansicht, dass es in Deutschland ein neues Hambacher Fest brauche, denn die Meinungsfreiheit und die Demokratie werde von den regierenden Parteien heute wieder bedroht. Er spricht offen von Repression, Zensur, Überwachung und Fürstenherrschaft in Deutschland. Angela Merkel bezeichnete er als Apparatschik.
Die Hambach-Gesellschaft, gegen die Otte aktuell vor dem Landgericht klagte, befürchtete schon früh, dass dieser mit seinem neuen Fest ausgerechnet an der Wiege der deutschen Demokratie ein rechtes Bündnis schmieden will. Zwar räumte sie ihm zunächst die Möglichkeit ein, einen Text in ihrem Jahrbuch zu veröffentlichen, sah dann aber ihre Bedingungen nicht erfüllt.
Max Otte lässt Anfrage unbeantwortet
Das Gericht entschied nun zugunsten der Hambach-Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der Zusage im Jahr 2020 sei der Kläger CDU-Mitglied gewesen, inzwischen habe er auf Vorschlag von AfD-Mitgliedern als Bundespräsident kandidiert, heißt es in der Begründung. Die persönliche Entwicklung Ottes ist für das Gericht also maßgeblicher Grund, der Hambach-Gesellschaft das Recht zuzusprechen, den Vertrag mit Otte zu kündigen. Sie könnte durch eine Veröffentlichung selbst in eine AfD-Nähe gerückt werden, so der Tenor. Wilhelm Kreutz begrüßte die Entscheidung auf Nachfrage. Max Otte ließ Fragen zu einer Beschwerde gegen das Urteil - sechs Monate hat er dafür Zeit - unbeantwortet.
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