Rhein-Neckar. Die Afrikanische Schweinepest ist spätestens am vergangenen Samstag an der Landesgrenze zu Baden-Württemberg angekommen, und es gibt auch vier Tage danach noch immer keine glasklar abgestimmte Handlungsanweisung für die im nördlichen Abschnitt des Rhein-Neckar-Kreises und in Mannheim lebenden Teile der Bevölkerung. Erinnerungen an den Beginn der Corona-Zeit werden wach - auch wenn die beiden Seuchen so gar nichts miteinander zu tun haben. Auf eine entsprechende Allgemeinverfügung aus dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die dem Umgang mit der Schweinepest einen verbindlichen Rahmen verleiht, wartete man jedenfalls zu Beginn dieser Woche vergeblich.
Afrikanische Schweinepest: Ministerium verweist auf Rhein-Neckar-Kreis
Auch am späten Dienstagnachmittag nahm das Thema auf der Homepage des genannten Stuttgarter Ministeriums noch keinen nennenswerten Raum ein. Ein Pressesprecher verwies auf den Rhein-Neckar-Kreis, der konkrete Handlungsanweisungen auf den Weg zu bringen habe. Erst am Abend fand die Afrikanische Schweinepest den Weg auf die Homepage des Ministeriums. Die verlinkten Beiträge zum Thema waren allerdings nicht neu und enthielten auch keinerlei Hinweise auf die absehbaren Konsequenzen im Norden des Landes. Kein Hinweis darauf, dass die Tierseuche im Ländle bereits angekommen sein könnte – stattdessen allgemeine, wenig konkrete Informationen.
Wegen Afrikanischer Schweinepest: In Stockstadt mussten 1100 Schweine getötet werden
Zwar gilt das Virus für Menschen als ganz und gar ungefährlich, aber dennoch kann der Erreger, der Haus-, wie Wildschweinen fast immer den Tod bringt, sich schnell verbreiten. In der vergangenen Woche mussten im südhessischen Stockstadt in einem Schweinemastbetrieb 1100 Tiere getötet werden. Dieses Schicksal könnte auch Tieren in der Metropolregion Rhein-Neckar drohen.
Verbreiten kann sich der Erreger über Anhaftungen an Kleidern, Schuhen, Fahrzeugen - auch beim Gassigehen mit dem Hund, der organisches Material aufnimmt und ausscheidet. „Hauptüberträger sind lebende Schweine, aber insbesondere bei der Afrikanischen Schweinepest kommen zusätzlich Transportfahrzeuge und insbesondere eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle infrage“, sagt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Bereits Mitte Juni war die Schweinepest südlich von Rüsselsheim im von Mannheim nur rund 50 Kilometer entfernten Kreis Groß-Gerau nachgewiesen worden. Ende vergangener Woche war dann westlich der Gemeinde Einhausen im Kreis Bergstraße der Kadaver eines nachweislich an der Schweinepest verendeten Wildschweins gefunden worden, was bei Jägern die Alarmglocken klingeln ließ.
Die Einschläge kommen also näher, aber das Ministerium in Stuttgart lässt sich Zeit und kündigte nach einer Sitzung des Krisenstabes am Montag in einer recht unkonkret gehaltenen Pressemitteilung vom Dienstagnachmittag an, dass nun Sperrzonen in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis gelten würden - ohne jedoch zu benennen, was in den Sperrzonen I und II konkret zu geschehen habe. „Die genauen Bedingungen können erst im Ernstfall in Abhängigkeit von der jeweiligen Seuchenlage und den örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden“, so der in Behördensprache formulierte Wortlaut.
Jagdverbot und gesperrte Waldwege wegen Schweinepest
Auch die unmittelbar darauffolgende Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises wird nicht völlig eindeutig: „Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wird für die betroffenen Städte und Gemeinden eine Allgemeinverfügung erlassen. In dieser werden voraussichtlich unter anderem ein Jagdverbot und ein Wegegebot im Wald geregelt werden. Auswirkungen haben die zu verfügenden Maßnahmen auch auf die landwirtschaftlichen Betriebe“, heißt es dort.
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So werden es wohl die Halter von Hunden sein, die am ehesten betroffen sein von dem, was der Kreis plant. Aller Voraussicht nach werde es eine Anleinpflicht für Vierbeiner geben, kündigte der Kreissprecher an, ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Unabhängig vom aktuellen Fund in Hessen werde es eine weitere Allgemeinverfügung geben, die für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis gelte und in der ein Monitoring bei Wildschweinen und Hausschweinen angeordnet werde. Jägerinnen und Jäger werden per Allgemeinverfügung verpflichtet, Blutproben von erlegten, verunfallten oder verendet aufgefundenen Wildschweinen zu entnehmen und diese zur Untersuchung auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe zu schicken. Die dazu notwendigen Probenmaterialien und Versandumschläge würden vom Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung gestellt, so das Landratsamt.
Zumindest Schweinepest-Schutzzäune wie in Südhessen und im Kreis Alzey-Worms auf der anderen Rheinseite sind bisher nicht notwendig. Auch die Stadt Mannheim will in den kommenden Tagen eine Allgemeinverfügung erlassen. Vorbereitende Maßnahmen trifft man derweil auch im Rhein-Pfalz-Kreis. Im Zuständigkeitsgebiet gebe es 56 Schweineställe, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit - bisher noch ohne Schweinepest.
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