Sperrzone erweitert

Afrikanische Schweinepest: Erster Fall im Kreis Bergstraße - Auswirkungen auf Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis

Für Schweine ist die Afrikanischer Schweinpest fast immer tödlich, für Menschen ungefährlich: Erstmals ist im Kreis Bergstraße ein Fall bestätigt worden. Das hat Auswirkungen auf Mannheim und den Rhein-Neckar-Kreis

Von 
Silvia Kusidlo
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© dpa

Rhein-Neckar. Erstmals ist im Süden von Hessen nun auch im Kreis Bergstraße ein Fall von Afrikanischer Schweinepest bestätigt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden am Abend mitteilte, wurde ein totes Wildschwein positiv auf die Tierseuche getestet.

Das tote Tier war westlich der Gemeinde Einhausen von einem Landwirt am Rande eines Feldes gefunden worden. Der Bauer hatte es entdeckt, als er seine Felder mit einer Drohne absuchen ließ, um die Genehmigung für die anstehende Ernte zu bekommen.

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Landwirte müssen derzeit wegen des Ausbruchs der Schweinepest sicherstellen, dass ihre Flächen frei von Schwarzwild sind, ehe sie mit ihren Maschinen auf die Felder dürfen.

Sperrzone erweitert: Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises künftig in Sperrzonen

Wegen des neuen Falls wurden die Sperrzonen wegen der Tierseuche erweitert - nach Angaben des Ministeriums fallen im Landkreis Bergstraße nun weitere rund 50 schweinehaltenden Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II.

Erstmals seit dem Ausbruch der Schweinepest Mitte Juni gebe es nun auch in Baden-Württemberg Einschränkungen, Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises lägen zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II, hieß es vom Ministerium.

Suche nach toten Tieren an südlicher Grenze des Kreises Bergstraße

Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu unterbinden, wird nun an der südlichen Grenze des Landkreises Bergstraße die Region entlang beider Seiten der Landesgrenze nach toten Tieren abgesucht. Dabei sollen Drohnen und Hundeteams zum Einsatz kommen. Außerdem wird die Aufstellung von Elektrozäunen so angepasst, dass vorrangig eine Ausbreitung des Virus in Richtung Süden vermieden werden soll. Die Zäune sollen die Wanderung infizierter Tiere nach außen verhindern.

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Innerhalb der Sperrzone II gelte eine strikte Leinenpflicht für Hunde, außerdem dürften die Wege nicht verlassen werden. Ferner gelte ein Jagdverbot, Arbeiten mit Maschinen auf landwirtschaftlichen Flächen müssten von den örtlichen Veterinärbehörden genehmigt werden.

Alle Schweinehalter in der betroffenen Region sind gegenwärtig von den Behörden dazu aufgefordert, ihre Bestände täglich auf Krankheiten zu untersuchen und diese dem Veterinäramt des Kreises zu melden.

Infokampagne für Urlauber

Nach den Bund-Länder-Beratungen im Zentralen Krisenstab für Tierseuchen hatte zuletzt das Bundesagrarministerium den Start einer Infokampagne angekündigt, um Menschen für das Thema zu sensibilisieren. "Im Zweifel reicht schon ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, denn das Virus kann auch über infizierte Lebensmittel eingeschleppt werden", betonte Staatssekretärin Silvia Bender.

Für Tiere tödlich - für Menschen ungefährlich

Für Wild- und Hausschweine ist die Viruserkrankung nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Für Menschen und andere Tierarten ist sie laut Bundesagrarministerium ungefährlich - auch, wenn man Fleisch infizierter Tiere verzehre. dpa

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