Justiz

Raserunfall zwischen Lampertheim und Mannheim: Hohe Jugendstrafe gefordert

Am 20. Juli 2019 sterben zwei junge Männer bei einem Autounfall auf der B 44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen. Der Unfallfahrer muss sich seit Ende November vor dem Landgericht in Landau verantworten. Welche Strafen die Staatsanwaltschaft, die Nebenkläger und die Verteidigung fordern

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Agnes Polewka
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Der Angeklagte Arif A. (23) mit seinen Verteidigern Maurice Weidhaas (l.) und Rüdiger Weidhaas. © Agnes Polewka

Landau. Nach mehr als sechs Stunden verändert sich am Dienstag Nachmittag die Stimmung im Sitzungssaal 309 des Landauer Landgerichts. Es ist der dritte Prozesstag im Verfahren um den tragischen Autounfall vom 20. Juli 2019 auf der B 44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen. An diesem Tag starben zwei junge Menschen, ein dritter wurde lebensgefährlich verletzt. Die drei Männer saßen auf der Rückbank eines Wagens, der nach Berechnungen von Experten mit mindestens 180 Stundenkilometern von der Straße abkam. Er prallte zunächst gegen einen Pfeiler und dann gegen einen Baum, der durch den Aufprall aus der Erde gerissen wurde.

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Die beiden jungen Männer aus Bobenheim-Roxheim im Rhein-Pfalz-Kreis wurden nur 18 und 19 Jahre alt. Ein dritter Fahrzeuginsasse, der Bruder des 18-Jährigen, wurde so schwer am Kopf und an der Wirbelsäule verletzt, dass er sich wahrscheinlich nie von dem Unfall erholen wird. Die beiden jungen Männer, die im vorderen Teil des Wagens saßen, erlitten leichtere Verletzungen, die ausheilten. Der Unfallfahrer, Arif A., muss sich seit Ende November vor dem Landgericht in Landau verantworten. Arif A. scheint zu spüren, dass es ernst wird. Der 23-Jährige hat seine schwarze Kapuze abgesetzt, sein Blick ruht auf den Prozessbeteiligten, die ihre Plädoyers vortragen. Zunächst die Staatsanwältin, die eine Verurteilung zu vier Jahren Jugendstrafe fordert - unter anderem wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung, Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung.

Angeklagter soll einen Kick gesucht haben

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte Arif A. auf der B 44 maximal Tempo machen, imponieren, zeigen, „was er kann“. Auch soll er einen Kick gesucht haben, als er mit rund 180 Stundenkilometern die Straße „entlangbretterte“, und damit das geltende Tempolimit um 90 km/h überschritt.

Schon in der Vergangenheit sei er durch Raserfahrten aufgefallen, so die Staatsanwältin. Zu sehen waren diese Fahrten auch während des Verfahrens. Dominique Stites, die Mutter von Damon, der bei dem Unfall starb, und ihr Rechtsanwalt Frank K. Peter aus Worms hatten die Videos zusammen getragen und damit die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Arif A. erwirkt. Ein Richter am Amtsgericht in Frankenthal hatte ihn zunächst per Strafbefehl - in einem verkürzten Verfahren ohne Hauptverhandlung - zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem musste der Unfallfahrer 2000 Euro für soziale Zwecke zahlen und seinen Führerschein für ein Jahr abgegeben.

Frank K. Peter rechnete in seinem Schlussvortrag mit der Frankenthaler Justiz ab, konstatiere ihr „Versagen“ in diesem Fall. Der Grund: Arif A. hätte als Heranwachsender nie über einen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden dürfen. Und: Schon damals soll es Hinweise darauf gegeben haben, dass der Angeklagte gern maximal Tempo machte, die nicht hinreichend berücksichtigt worden sein sollen. Peter forderte sechs Jahre Jugendstrafe.

Die beiden anderen Nebenkläger-Vertreter, der ehemalige Bundesanwalt Wolfram Schädler und Rechtsanwalt Stefan Beck, schließen sich der Staatsanwaltschaft und ihrem Kollegen an, die Verteidigung fordert eine bewährungsfähige Jugendstrafe. In einem Prozess, der den Beteiligten über vier Jahre lang alles abverlangt, und manche von ihnen nie loslassen wird. „Wir werden unser ganzes Leben damit klar kommen müssen“, sagt Dominique Stites an diesem Dienstag, über vier Jahre nach dem Tod ihres Sohnes.

Redaktion

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