Kriminalität

Messerangriff Ludwigshafen: Wut und Eifersucht als Tatmotiv

Zweifacher Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung. Drei Monate nach dem Messerangriff in Ludwigshafen-Oggersheim hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der mutmaßliche Täter hat sich derweil geäußert

Von 
Bernhard Zinke
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Kerzen erinnerten nach der Tat an den Messerangriff, bei im Oktober zwei Menschen ihr Leben verloren. © Christoph Blüthner

Frankenthal. Der 26-jährige Somalier, der am 18. Oktober in Ludwigshafen-Oggersheim zwei Menschen getötet und einen weiteren schwer verletzt haben soll, muss sich demnächst vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Anklage wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dies teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Mittwoch mit. Nun muss das Landgericht in Frankenthal entscheiden, ob es die Anklage zulässt und wann das Hauptverfahren eröffnet wird.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte gegenüber dieser Redaktion den Eingang der Anklageschrift. Aktuell liefen noch Fristen. Aber voraussichtlich solle noch Ende dieses Monats über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden werden.

Motiv: Wut auf deutsche Männer

Gegenüber den Ermittlungsbehörden hat sich der Mann nicht zur Sache eingelassen - wohl aber gegenüber einem Sachverständigen. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sollte untersuchen, ob der Somalier schuldfähig ist. Gegenüber dem Sachverständigen hat sich der Angeschuldigte über das Motiv für die Tat geäußert. Demnach habe er aus Wut und Eifersucht bewusst deutsche Männer angegriffen.

Seine Lebenspartnerin habe ihn verlassen und er sei der Überzeugung gewesen, sie habe einen neuen Freund, gibt Ströber die Erkenntnisse des Gutachters wieder. Dabei sei dem Beschuldigten bewusst gewesen, dass alle drei Opfer, die er angegriffen hat, mit seiner ehemaligen Partnerin nicht bekannt waren. Der Gutachter hält den Somalier für schuldfähig.

Das Grab von Jonas Sprengart. © privat

Der Anklageschrift zufolge soll der 26-Jährige am 18. Oktober gegen 12.05 Uhr in der Philipp-Scheidemann-Straße den 20-jährigen Jonas Sprengart angesprochen und unvermittelt mit der etwa 20 Zentimeter langen Klinge eines Küchenmessers auf ihn eingestochen haben, bis dieser zu Boden ging.

Der 35-jährige Arbeitskollege Sascha Kraft eilte Sprengart zu Hilfe und versuchte, den Beschuldigten von seinem Opfer wegzuziehen. Daraufhin habe der Somalier plötzlich und unvermittelt dem 35-Jährigen in die rechte Halsseite gestochen - dies nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in voller Tötungsabsicht. „Der Angeschuldigte habe dabei beabsichtigt, den Hilfeleistenden auszuschalten, um seinen Angriff auf sein erstes Opfer fortsetzen zu können“, heißt es in der Pressemitteilung der Frankenthaler Staatsanwaltschaft.

Sascha Kraft habe nach dem Stich die Flucht ergriffen, sei jedoch etwa 30 Meter entfernt zu Boden gefallen. Später sei er in einem Mannheimer Krankenhaus an der Stichverletzung durch Verbluten gestorben.

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Wie die Staatsanwaltschaft die grausame Bluttat rekonstruiert hat, soll der 26-jährige danach seinen Angriff auf Jonas Sprengart fortgesetzt und in eindeutiger Tötungsabsicht weiter auf ihn eingestochen haben. Anschließend habe er ihm mit dem Küchenmesser den Unterarm abgetrennt und diesen in der Adolf-Kolping-Straße auf den Balkon seiner ehemaligen Lebensgefährtin geworfen. Jonas Sprengart starb noch am Tatort.

So stoppte Polizei den Mann

Der Somalier betrat danach einen Drogeriemarkt in der Comeniusstraße und sprach sein drittes Opfer, einen 27-Jährigen an der Kasse an, wobei er das Küchenmesser zunächst verbarg. Unmittelbar zückte er auch hier das Messer und versetzte dem 27-Jährigen einen Stich in die Brust, um auch ihn zu töten. Dieser konnte sich durch den Haupteingang nach draußen schleppen, wo Passanten Erste Hilfe leisteten. Eine Notoperation rettete ihm das Leben.

Polizeibeamten machten den Somalier in dem Drogeriemarkt mit mehreren Schüssen kampfunfähig. Drei Kugeln trafen den Angreifer in Beinen und Gesäß. Zuvor war er in dem Markt auf die Beamten zugestürmt und hatte erneut zum Zustechen ausgeholt.

1200 Menschen bei Trauermarsch

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Dies verhindert, dass der Angeschuldigte nach 15 Jahren wieder das Gefängnis verlassen könnte.

Die unfassbare Tat sorgte im Oktober für Entsetzen und Fassungslosigkeit in der ganzen Region. Die Stadt Ludwigshafen ordnete Trauerbeflaggung an. Zu einem Trauermarsch kamen 1200 Menschen.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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