Kriminalität

Mannheimer Landgericht fällt Urteil im Prozess um Angriff auf Tattoo-Studio

Von 
Martin Tangl
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Unter großen Sicherheitsvorkehrungen geht am Mannheimer Landgericht der Prozess um ein Tattoo-Studio in Hockenheim in die Schlussphase. © Martin Tangl

Mannheim. Richter Gerd Rackwitz hat am Freitagabend überraschend das Urteil im Prozess um einen gewalttätigen Angriff in einem Tattoo-Studio in Hockenheim gefällt. Damit ist nach rund drei Monaten die Hauptverhandlung  vor der Ersten Großen Strafkammer des Mannheimer Landgerichts mit hohen Haftstrafen zu Ende gegangen. Der Vorsitzende Richter verurteilte den Haupttäter Hagen R. wegen Anstiftung zur versuchten räuberischen Erpressung, gefährlichen Körperverletzung und Bestechung sowie Drogenhandels zu neun Jahren Gefängnis und entsprach damit weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Dieser hatte neun Jahre und sechs Monate gefordert. 

Das Mitglied einer Rockergruppe saß bereits hinter Gittern, als er seine Kumpels zu dem Überfall am 7. Dezember 2020 anstiftete, seinen Kompagnon zu zwingen, ihm den Betrieb schriftlich zu überschreiben. Das Opfer wurde in seinen Laden gelockt, dort warteten bereits mehrere Männer auf ihn, die von einer Mitangeklagten hereingelassen worden waren. Die Angreifer traktierten den Studiobetreiber, das Opfer wehrte sich. Dann stach ihm der Angeklagte Leuitrim K. ins linke Schulterblatt und verletzte ihn schwer an der Lunge. 

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Die Frau bleibt nach dem Urteil nun mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe auf freiem Fuß. Neben dem Drahtzieher der Aktion müssen die  vier Angeklagten für lange Zeit in Haft. Der Messerstecher erhielt eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Die drei anderen Angeklagten schickte das Landgericht für zwei Mal viereinhalb Jahre und einmal sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig

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