Verkehr

Ludwigshafener Polizei macht künftig mit einer Monocam Jagd auf Handysünder

Fünf rheinland-pfälzische Polizeipräsidien sollen mit den sogenannten "Handy-Blitzern" ausgestattet werden - eines davon ist das Ludwigshafener PP Rheinpfalz. Wie die Kamera funktioniert und was ertappten Fahrern blüht.

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Dennis Bachmann
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Solche Monocams, im Volksmund auch "Handy-Blitzer" genannt, sollen künftig flächendeckend in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen. © Harald Tittel/dpa

Rhein-Neckar. Als erstes Bundesland macht Rheinland-Pfalz künftig mit sogenannten Monocams, im Volksmund auch als „Handy-Blitzer“ bekannt, Jagd auf Autofahrer, die während der Fahrt ihr Smartphone nutzen. Wie in dieser Woche bekannt wurde, sollen die fünf regionalen Polizeipräsidien (PP) in Mainz, Trier, Kaiserslautern, Koblenz und Ludwigshafen mit je einer solchen Monocam ausgestattet werden. Ab wann die Geräte zum Einsatz kommen, ist noch unklar. Wie das rheinland-pfälzische Innenministerium auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, sei aber vorgesehen, dass die Polizeipräsidien bis zum Jahresende eine Monocam zur Verfügung haben sollen.

Die Ludwigshafener Polizei hält den Einsatz der Geräte für sinnvoll. Polizeisprecherin Ghislaine Wymar weist auf Anfrage zwar darauf hin, dass sich das PP Rheinpfalz an den europaweiten ROADPOL-Kontrollwochen „Focus on the Road“ beteilige und Polizeikräfte auch im täglichen Streifendienst Schwerpunktkontrollen zu diesem Thema durchführen. „Eine automatisierte Überwachungsmöglichkeit dieser Verstöße scheint aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Kontrollen zu sein“, so Wymar.

Wie funktioniert die Monocam?

Die Kamera beobachtet die Fahrzeuge von einer erhöhten Position aus. Eine spezielle Software analysiert die Bilder und erkennt, ob der Fahrer oder die Fahrerin einen Handyverstoß begeht. Wenn das System ein elektronisches Gerät und eine Hand- oder Armhaltung erkennt, die auf die unerlaubte Benutzung des Gerätes hindeutet, werden entsprechende Bilder gespeichert.

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Diese Treffer werden von speziell geschulten Kräften manuell überprüft. Kommt das Kontrollteam zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß vorliegt, wird dieser an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet.

Welche rechtliche Grundlage gibt es für ihren Einsatz?

Die rechtliche Grundlage sei mit der Einführung des Paragrafen 30 (Absatz 8) des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz im März 2025 geschaffen worden, heißt es aus dem Innenministerium. Im Gesetzestext heißt es: „Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum zur Verhütung der unerlaubten Benutzung von elektronischen Geräten im Sinne des § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Bildübertragung und Bildaufzeichnung erheben.“

Welche Rolle spielt die Monocam bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit in Bezug auf Handy-Verstöße?

Innenminister Michael Ebling (SPD) hatte Mitte April erklärt, rund 1.000 Unfälle pro Jahr seien im Land auf eine Ablenkung am Steuer zurückzuführen. 2024 seien bei solchen Unfällen drei Menschen ums Leben gekommen. Aus seinem Ministerium heißt es, das langfristige Ziel auf europäischer und nationaler Ebene sei die „Vision Zero“ – das bedeutet, die Zahl der Verkehrsunfalltoten bis 2050 nahezu auf null zu senken. „Diesem Ziel hat sich auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz verschrieben. Deshalb werden wir alles daransetzen, die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle kontinuierlich zu senken, indem wir weitere zielführende Lösungen und Maßnahmen erarbeiten und zeitgemäße Technik einsetzten. Die Monocam ist dafür beispielgebend“, so Pressesprecher Matthias Bockius

Wurde die Monocam bereits in der Praxis erprobt?

Ja, sie wurde nach Angaben des Innenministeriums ab Juni 2022 für sechs Monate intensiv auf rheinland-pfälzischen Straßen erprobt. Zunächst bis August auf der A602 zwischen den Anschlussstellen Kenn und Trier-Ehrang. An insgesamt 46 Kontrolltagen wurden laut Innenministerium 327 Verstöße festgestellt und an die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer weitergeleitet. Die zweite Erprobungsphase fand von September bis November 2022 auf der A60 vor der Anschlussstelle Mainz-Finthen statt. Hier habe man an 42 Kontrolltagen 941 sogenannte Ablenkungsverstöße registriert.

Konnten Beamte aus Ludwigshafen schon Erfahrung mit der Monocam sammeln?

Wie Polizeisprecherin Wymar berichtet, waren die Beamten, die künftig die Monocam bedienen sollen, in der Pilotphase schon als Beobachter bei Kontrollen dabei. „Im nächsten Schritt werden die Personen auf der Hochschule der Polizei geschult“, so Wymar weiter.

Wo soll die Monocam im Bereich des PP Rheinpfalz zum Einsatz kommen?

Dazu kann Wymar bislang noch nichts sagen. Die Kontrollpunkte müssten noch festgelegt werden.

Wie wird der Datenschutz sichergestellt und welche Art von Video- und Bildmaterial wird gespeichert, um einen Verstoß festzustellen?

Aus dem Innenministerium heißt es, dass im Falle eines erkannten Verstoßes aus dem Livestream vier Bilder generiert werden, die dem Kontrollpersonal anschließend zur weiteren Bewertung angezeigt werden. Dabei handele es sich um eine Aufnahme des Fahrzeugs mit Angabe von Datum und Uhrzeit der Aufnahme, eine Aufnahme des Fahrzeugs zwei Sekunden später, eine Ansicht der Windschutzscheibe mit Fahrer und erkanntem möglichem Ablenkungsgegenstand in der Hand und eine Detailaufnahme des Kennzeichens.

Unbeteiligte Dritte werden nach Angaben des Ministeriums von der Software automatisiert unkenntlich gemacht. „Sofern von der Software Bilder als relevant eingestuft werden, müssen diese im Anschluss von zwei Kontrollpersonen ausgewertet werden, um den Verdacht, dass der betreffende Fahrer tatsächlich ein mobiles elektronisches Gerät während der Fahrt in der Hand hält, zu erhärten oder zu verwerfen. Bilder von nicht bestätigten Verstößen werden unverzüglich gelöscht. Im Falle der Bestätigung durch das Kontrollpersonal werden die Bilddaten sowie ergänzende Verwaltungsdaten an die Zentrale Bußgeldstelle übermittelt. Der Video-Stream wird ebenfalls nicht dauerhaft gespeichert“, erklärt Bockius.

Müssen Autofahrer auf den Einsatz der Monocam hingewiesen werden?

Ja. Da es sich um eine „offene, präventive polizeiliche Maßnahme“ handele, müsse auf jeden Einsatz der Monocam mit einem Hinweisschild aufmerksam gemacht werden, heißt es aus dem Innenministerium. Grundsätzlich müsse also jedes der fünf regionalen Polizeipräsidien über mindestens ein Hinweisschild verfügen.

Mit welchen Bußgeldern müssen ertappte Autofahrer rechnen?

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kostet es 150 Euro, plus einen Monat Fahrverbot. Kommt es durch die Ablenkung im Zuge der Handynutzung gar zu einem Unfall, wird ein Bußgeld von 200 Euro fällig und der Führerschein ist ebenfalls für einen Monat weg.

Redaktion

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