Limburgerhof. Juristisch ist der tödliche Unfall in einem Kindergarten in der vorderpfälzischen Gemeinde Limburgerhof noch weitgehend ungeklärt. Ein vierjähriges Mädchen war dort nach bisherigen Erkenntnissen am Donnerstag, 15. Februar gestorben, weil sie sich mit der Schlaufe einer Topfstelze selbst stranguliert hatte. Behutsam hat man am vergangenen Donnerstag in eingeschränktem Umfang den Betrieb in der betroffenen Kita wieder aufgenommen.
Gleichzeitig hat die Gemeinde ihre vier kommunalen Kindergärten angewiesen, Topfstelzen ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr einzusetzen. Diese Vorgehensweise sei sowohl vom Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises als auch von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz empfohlen worden, teilt die Gemeinde auf ihrer Homepage mit. Rolf Dörner, bei der Gemeinde für Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich, kündigte für die kommenden Tage eine Pressemitteilung an.
Vernehmungen zu tragischem Unfall an Kita in Limburgerhof laufen noch
Ein Sprecher der Unfallkasse bestätigte unterdessen die Empfehlung zu den Topfstelzen auf Nachfrage dieser Redaktion. Kinder sollten präventiv mit dem Spielzeug vertraut gemacht und darauf hingewiesen werden, dass Topfstelzen nur an den Füßen zu tragen seien. Kinder und Beschäftigte sind über die Unfallkasse während der Betriebszeit der Kita versichert.
„Aus ermittlungstaktischen Gründen“ will Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber in Frankenthal derzeit keine weiteren Angaben zu dem Unfall machen. Die Vernehmungen seien noch nicht abgeschlossen, sagte er am Dienstag. Untersucht wird, inwieweit Aufsichtspflichten zum Zeitpunkt des Unfalls verletzt worden sind. Wann Ergebnisse vorliegen, ist offen.
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