Limburgerhof. Nach dem tragischen Unglück in einer kommunalen Kindertagesstätte in Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) steht nun das vorläufige Obduktionsergebnis fest. Wie die Polizei am Montag mitteilte, ergab das vorläufige Ergebnis der Obduktion des Leichnams des vierjährigen Mädchens, dass ein „zentrales Regulationsversagen bei Strangulation“ todesursächlich gewesen sei. Damit würden die Obduktionsbefunde mit den bisherigen Ermittlungserkenntnissen übereinstimmen, so die Polizei. Das Mädchen habe sich mit einer sogenannten Topfstelze auf einer Rutsche stranguliert, heißt es weiter.
Tragisches Unglück in Limburgerhof: Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos
Das Mädchen war am Donnerstagnachmittag gegen 14.30 Uhr leblos im Außenbereich gefunden worden. Die sofort eingeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos.
Das verstorbene Mädchen ist am heutigen Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert worden. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, dauern an. Hinweise nimmt die Polizei weiterhin unter der Rufnummer 0621/962-27 73 entgegen.
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