Limburgerhof. Die Gemeinde Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) trägt Trauer, seit am Donnerstag ein vierjähriges Mädchen in der kommunalen Kindertagesstätte Haus des Kindes auf tragische Weise beim Spielen ums Leben gekommen ist. Nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft hat sich das Kind selbst auf einer Rutsche stranguliert. Der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin in Mainz spricht von einem „zentralen Regulationsversagen bei Strangulation“.
Das Kind hatte nach Darstellung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Frankenthal, Hubert Ströber, eine sogenannte Topfstelze bei sich. Das Spielgerät ist ein umgedrehter Topf mit Seilen. Damit können Kinder unter anderem spielerisch üben, das Gleichgewicht zu halten. Das Spielgerät werde aber auch benutzt, um damit Dinge zu transportieren, sagt Ströber. Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte das Mädchen eine Topfstelze dabei und muss beim Rutschen damit hängengeblieben sein. Das sei die Variante für die Ursache des Unglücks, von der die Staatsanwaltschaft ausgehe. Es gebe keine Hinweise auf eine Beteiligung durch andere Personen.
Frage nach der Aufsichtspflicht
Nun prüfen die Ermittler, ob jemand möglicherweise seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Das Kind sei nicht alleine im Außenbereich der Kindertagesstätte unterwegs gewesen. Es seien mehrere Kinder und auch mehrere Aufsichtspersonen im Außenbereich unterwegs gewesen.
Wie bereits berichtet, war das Kind am Donnerstag leblos im Bereich der Rutsche gefunden worden. Sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen waren erfolglos. Ein Kriseninterventionsteam war mit fünf Notfallseelsorgern vor Ort, um sich um die Kinder und Erzieher zu kümmern.
Am Montag tagte ein Krisenstab und beriet über den Umgang und die Konsequenzen aus dem tragischen Unglück. Die Gemeinde sehe es als ihre wichtigste Aufgabe, alle Maßnahmen zu ergreifen, dass sich ein solch tragischer Unfall nicht wiederholen könne, hieß es in einer am Abend veröffentlichten Stellungnahme von Bürgermeister Andreas Poignée und der Ersten Beigeordneten Rosemarie Patzelt. Außerdem biete die Gemeinde eine Begleitung und Betreuung für Kinder, deren Eltern, aber auch für die Erzieher an – auch aus dem Bereich der Traumatherapie, um das Geschehen zu verarbeiten. Zudem werde es einen Tag der Erinnerung, der Trauer und des würdigen Abschiednehmens geben. Dieser soll nach Auskunft der Gemeinde allerdings nur Kindergarten-intern stattfinden.
Betreuung wieder ab Donnerstag
Die Gemeinde stehe mit den Eltern des verstorbenen Kindes in ständiger Verbindung. Man wolle bei den drängendsten und belastenden organisatorischen Schwierigkeiten helfen, so die Verwaltung. Der Kita-Betrieb ruht noch bis Donnerstag. Ab dann soll das Betreuungsangebot wieder aufgenommen werden, allerdings in beschränktem Umfang und angepasst an die Personalsituation. Die Betreuung der Kinder erfolge angesichts der Lage in eigens zusammengestellten Gruppen.
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