Kurioses

Knochenvitrine in Speyer: Verantwortlicher meldet sich

Die Herkunft der Knochenvitrine in Speyer ist geklärt: Die menschlichen Überreste stammen aus Südamerika.

Von 
Bernhard Zinke
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Die Vitrine mit den Knochen hat ein Privatmann aus Speyer vor dem archäologischen Fenster abgestellt. © Polizeipräsidium Rheinpfalz

Speyer. Die Herkunft der kuriosen Vitrine mit menschlichen Knochen vor dem Archäologischen Schaufenster in Speyer ist geklärt. Ein Bürger aus Speyer hat sich bei der Polizei gemeldet, wie eine Sprecherin der Behörde sagte. Demnach stammen die Knochen aus Südamerika.

Die Mutter des Speyerers habe die mumifizierten Gliedmaßen und anderen Teile vor mehreren Jahrzehnten von einer Reise nach Südamerika mit nach Hause gebracht und in dieser Vitrine drapiert. Die Mutter war verstorben. Bei einer Entrümpelungsaktion sei die Frage aufgetaucht: Wohin mit dem „Erbstück“? Die Familie wollte die Knochen nicht einfach in der Mülltonne entsorgen. Deshalb wählte sie den – ungewöhnlichen – Weg, die Vitrine anonym der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) und ihrer Speyerer Außenstelle zu überlassen.

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Die Meldung der Polizei über die ungewöhnliche Vitrine vor dem Archäologischen Schaufenster in der Speyerer Gilgenstraße hatte am Donnerstag für einiges Aufsehen gesorgt. Die GDKE ist allerdings nicht zuständig für die Aufbewahrung archäologischer Funde, und schon gar nicht, wenn deren Herkunft komplett ungeklärt ist. Deshalb hatte die GDKE die Vitrine samt Inhalt der Polizei übergeben. Diese ließ die mumifizierten Knochen von Rechtsmedizinern untersuchen. Die Pathologen stellten fest, dass es sich um menschliche Knochen handelt, die mindestens 1000 Jahre alt sind. Daraufhin startete die Polizei eine Suchanfrage und bat um Zeugenhinweise, die Informationen über die Herkunft der Vitrine geben könnten.

Nach der Verbreitung der Pressemeldung am Donnerstag durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz habe sich der Verantwortliche gemeldet, so die Polizeisprecherin. Da es sich offenkundig um kein strafbares Vergehen handle, werde wohl auch kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Man lege den Vorgang zur Bewertung aber auf jeden Fall der Staatsanwaltschaft vor. Sollte sich auch dort kein Hinweis auf eine Straftat ergeben, werde man den Fall unter „sonstiger Vorgang“ schließen. Die Knochen werden auf einem Friedhof bestattet, wie dies beispielsweise auch mit Knochenfunden bei Ausgrabungen geschehe.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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