Edenkoben/Rhein-Neckar. Die „alla hopp!“-Anlage im pfälzischen Edenkoben wird künftig um eine Attraktion ärmer sein und nur noch kürzere Öffnungszeiten haben. Das ist das Ergebnis eines zivilrechtlichen Vergleichs zwischen der Stadt und Anwohnern, die gegen die Baugenehmigung der Freizeitstätte geklagt hatten. Mit dieser Einigung ist der Zivilrechtsstreit zu einem Ende gebracht worden, wie das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt mitteilte.
Demnach verpflichtet sich die Stadtverwaltung unter anderem dazu, die auf der Anlage befindliche Rutschbahn mitsamt Klettergerüst bis spätestens 30. Juni dieses Jahres abzubauen. „Bis dahin bleiben die Rutschbahn und das Klettergerüst geschlossen“, teilt das Gericht mit. Darüber hinaus werden die Öffnungszeiten für die „alla hopp!“-Anlage wie folgt angepasst: im Zeitraum von Oktober bis März werktags von 9 bis 18 Uhr, sonntags und feiertags von 10 bis 18 Uhr, und im Zeitraum von April bis September werktags von 9 bis 20 Uhr, sonntags und feiertags von 10 bis 20 Uhr. Die Einhaltung dieser Zeiten müsse die Verwaltung kontrollieren. In einem weiteren Punkt haben sich Nachbarn und Kommune darauf verständigt, dass die Nachtbeleuchtung der Anlage zum Ende der Öffnungszeiten ausgeschaltet wird.
Der Landkreis Südliche Weinstraße hatte die Baugenehmigung für die Edenkobener „alla hopp!“-Anlage mit Spielplatz, Spielpavillon und WC-Pavillon auf einer Fläche von 14 034 Quadratmetern im Februar 2016 erteilt. Nachbarn des Grundstücks am westlichen Ortsrand der Stadt hatten sich mit einer Klage und einem gerichtlichen Eilantrag dagegen zur Wehr gesetzt.
In den Eilverfahren fand im September 2022 mit der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts ein Erörterungstermin auf der Anlage statt. Dabei einigten sich Nachbarn, Landkreis, Stadt und Dietmar Hopp Stiftung darauf, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits mehrere Maßnahmen zum Schutz der Kläger ergriffen werden. Das anhängige Klageverfahren wurde in der Folgezeit zum Ruhen gebracht, um den Beteiligten Gelegenheit zu geben, eine insgesamt einvernehmliche Lösung bezüglich der „alla hopp!“-Anlage zu finden.
In der Region gibt es mehrere vergleichbare Fälle im Zusammenhang mit „alla hopp!“-Anlagen. Auch im hessischen Abtsteinach läuft ein Verfahren. Die Öffnungszeiten wurden dort ebenfalls schon beschränkt und eine größere Sitzgelegenheit, an der häufiger Geburtstage gefeiert wurden, abgebaut. Für die Anlage in Grünstadt hat das Verwaltungsgericht Neustadt die Baugenehmigung aufgehoben. Dort muss die Stadt nun eine genehmigungsfähige Planung auf die Beine stellen. Beschwerden wegen Lärm gab es aber auch schon in Ketsch, Speyer oder Sinsheim.
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