Rhein-Neckar. Weit über die Region hinaus hat das Schicksal der Kangal-Hündin Mira und ihrer Weinberg-Welpen die Menschen bewegt, jetzt sind die Ermittlungen der Polizei eingestellt worden. Das bestätigt ein Sprecher der zuständigen Polizeidirektion Neustadt auf Anfrage dieser Redaktion.
„Es haben sich keine weitergehenden Erkenntnisse mehr ergeben, so dass wir die Ermittlungen im Januar eingestellt haben“, erklärt er. Wer das hochträchtige Tier im August 2023 in einem Pfälzer Weinberg ausgesetzt hat, wird also aller Voraussicht nach ungeklärt bleiben. Hinweise habe es zwar gegeben, auch eine Zuchtstation wurde durchsucht, letztlich ohne Erfolg.
Winzer findet Kangal-Hündin völlig entkräftet im Weinberg
Wie mehrfach berichtet, hatte eine Winzer die Kangal-Hündin am 8. August völlig entkräftet im Wingert gefunden. Einige Welpen hatte sie schon zur Welt gebracht, weitere folgten später im Frankenthaler Tierheim, wo Mira und ihr Nachwuchs - insgesamt zehn Jungtiere überlebten - aufgenommen und aufgepäppelt wurden.
Für Simone Jurijiw, Vorsitzende des Frankenthaler Tierschutzvereins, ist der ergebnislose Ausgang der Ermittlungen keine Überraschung. „Es wäre schön gewesen, wenn sich etwas aufgetan hätte, letztlich ist es aber in solchen Fällen so gut wie immer so, dass nichts rauskommt“, sagt sie im Gespräch mit dieser Redaktion. Ein Tier aus dem Auto abzuladen, gehe ganz schnell, Zeugen könnten daher gut vermieden werden. Viele Tiere seien schlicht nicht gemeldet, so dass auch der Weg über Register in diesen Fällen keinen Erfolg verspricht.
Runterziehen lässt sich Jurijiw davon aber nicht. Sie ist vielmehr glücklich, dass die ganze Sache ein Happy End genommen hat. Denn Hundemama Mira konnte genau wie ihre zehn Jungtiere, die allesamt nach Weinsorten benannt wurden, an neue, liebevolle Eigentümer vermittelt werden. „Den Tieren geht es wirklich super“, berichtet die Tierheim-Chefin.
Die neuen Halter der Kangal-Jungtiere schicken regelmäßig Bilder und Videos
Alle neuen Halter der Weinberg-Hunde seien in einer Whatsapp-Gruppe vernetzt. „Da bekommen wir regelmäßig Updates und Bilder geschickt“, sagt Jurijiw. „Gerade gestern haben wir ein Video bekommen, das zeigt, wie Mira mit einem anderen Hund über eine riesige Wiese tollt. Das ist wirklich schön zu sehen, wenn man das mit ihrem Zustand vergleicht, als sie damals zu uns kam. Völlig entkräftet und gezeichnet.“
Diese Strafe kann für das Aussetzen von Tieren blühen
Der oder die Verantwortliche wird wohl nie zur Rechenschaft gezogen. Generell stellt das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren nach dem Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann. Wenn das ausgesetzte Tier zusätzlich zu Schaden kommt, es Schmerzen empfindet, leidet oder gar stirbt, kann eine Straftat vorliegen. Dann kann dem Täter oder der Täterin sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren drohen.
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