Justiz - Schüsse auf Ehefrau als Mord oder Totschlag zu werten?

Gericht muss Heimtücke prüfen

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lrs/jei
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August 2019: Vor dem Frankenthaler Landgericht beginnt der Prozess gegen den heute 70-Jährigen. Vertreten wurde er von Rechtsanwältin Katja Kosian. © Klaus Venus

Frankenthal/Neuhofen. Vor dem Landgericht Frankenthal wird seit Dienstag erneut der Fall eines Angeklagten verhandelt, der seine Ehefrau mit zwei Schüssen in den Kopf getötet haben soll. Das Gericht hatte den heute 70 Jahre alten Mann bereits im Februar 2020 wegen Totschlags zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt (wir berichteten). Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch auf und verwies das Verfahren zur neuen Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte, wurde die gesamte Anklageschrift erneut verlesen. Der Senior habe unter anderem Angaben zur Person gemacht. Für das Gericht war damals nicht nachweisbar, dass der angeklagte Deutsche bei der Tat im März 2019 in Neuhofen (Rhein-Pfalz-Kreis) die Mordmerkmale Heimtücke oder niedrige Beweggründe erfüllt hatte. Er wurde deshalb nicht wegen Mordes verurteilt.

Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision beantragt. Eine Revision des Angeklagten wurde abgewiesen. Nun muss die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts prüfen, ob der Angeklagte eine Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau bewusst ausgenutzt hat. Dem Gericht zufolge hatte sich die 66 Jahre alte Frau nach einer On-Off-Beziehung endgültig von ihrem Mann trennen wollen. In dem Fall sind zahlreiche weitere Verhandlungstermine geplant.

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