Pandemie - Rhein-Neckar-Kreis setzt Landesvorgabe um

Einzelhandel in der Region darf öffnen

Von 
Michaela Roßner
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(Symbolbild) © dpa

Rhein-Neckar. Der Einzelhandel in den 54 Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises darf ab diesem Montag wieder öffnen – unter Einhaltung einer Quadratmeterbegrenzung pro Kunde und den Hygienevorgaben. Das hat eine Sprecherin des Rhein-Neckar-Kreises mitgeteilt. Hintergrund: Zwischen Weinheim, Wiesloch und Sinsheim sind in den vergangenen fünf Tagen nicht mehr als 50 Coronainfektionen pro 100 000 Einwohner aufgetreten. In Mannheim (Inzidenz 98,5) gibt es diese Öffnungsmöglichkeit nicht.

In ganz Baden-Württemberg werden am Montag die Corona-Vorgaben teils gelockert. So dürfen sich in Stadt- oder Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner wieder bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Das geht aus der am Wochenende veröffentlichten aktualisierten Corona-Verordnung des Landes hervor. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Auch der Handel im Südwesten soll unter Hygieneauflagen von Lockerungen profitieren, sofern die regionalen Inzidenzen unter der 100er-Marke liegen. So dürfen etwa Baumärkte wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen, zudem machen Buchläden auf.

Gleichzeitig soll es kostenlose Testmöglichkeiten für die Bürger geben – mindestens einmal pro Woche. In Ludwigshafen befindet sich eines von zunächst zwei Testzentren in der Friedrich-Ebert-Halle, es wird von Stadtverwaltung und Deutschem Roten Kreuz gemanagt. In Heidelberg wird es noch keine kostenlosen Testmöglichkeiten geben; die Hälfte der Kosten wird aber übernommen. miro

Redaktion Redakteurin Metropolregion/Heidelberg

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