Kriminalität

Bluttat von Heiligkreuzsteinach ab Februar vor dem Landgericht

Im Sommer machten zwei Verbrechen in Heiligkreuzsteinach Schlagzeilen: Ein 42-jähriger Mann starb gewaltsam. Wenige Wochen endete eine Hausdurchsuchung tödlich. Die Bluttaten arbeitet jetzt das Landgericht Heidelberg auf

Von 
Julian Eistetter
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Heiligkreuzsteinach/Heidelberg. Im Sommer geriet das beschauliche Örtchen Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) gleich zweimal kurz nacheinander in die Schlagzeilen. In der Nacht zum 8. Juli wurde ein 42 Jahre alter Mann in seiner Wohnung brutal erstochen, der Verdacht richtete sich zunächst gegen seine 39-jährige Ehefrau.

Wenige Wochen später eskalierte im Ortsteil Bärsbach eine Hausdurchsuchung: Eine Bewohnerin eröffnete das Feuer auf die Polizeibeamten und erschoss sich kurze Zeit später selbst. Dass ein Zusammenhang zwischen beiden Taten besteht, deutete sich schon damals an.

Ehefrau muss sich wegen Mordes durch Unterlassen verantworten

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage in dieser Sache erhoben. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Heidelberg mitteilt, wurde das Hauptverfahren bereits eröffnet. Der Prozess beginnt am 10. Februar 2025. Angeklagt ist die 39-jährige Ehefrau des Getöteten. Allerdings soll sie die Tat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht durch aktives Tun begangen haben. „Der Vorwurf lautet auf Mord durch Unterlassen und Beihilfe zum Mord“, erklärt die Gerichtssprecherin.

Bei einem Polizeieinsatz wurde auf eine Polizistin geschossen. © Priebe

Der tatsächlichen Täterin kann der Prozess nicht mehr gemacht werden. Nach Informationen dieser Redaktion handelt es sich um die Frau, die sich bei der Hausdurchsuchung im August in Bärsbach selbst getötet hat. Gegen tote Beschuldigte darf aus Rechtsgründen nicht weiter ermittelt werden.

Ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sich bei der Frau um die ausführende Täterin gehandelt haben muss, ist die Tatsache, dass auch ihre Mutter in dem Verfahren ab 10. Februar vor Gericht stehen wird. Auch ihr wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen, wie die Sprecherin des Landgerichts mitteilt. Die Frau ist 72 Jahre alt.

Bewohnerin schoss in Bärsbach auf Polizisten

Wie genau die Tat nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgelaufen sein soll, dazu will die Gerichtssprecherin zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Der erste, offenbar nicht mehr zutreffende Verdacht der Ermittler nach der Bluttat im Juli lautete, dass die Ehefrau ihren Mann mit einem unbekannten Gegenstand mehrere Stiche im Kopf- und Oberkörperbereich zugefügt haben soll. Sie habe dann selbst die Polizei alarmiert und behauptet, dass Einbrecher in der Wohnung seien, hieß es damals.

Sechs Wochen später, Mitte August, wollten Polizisten dann das Haus im Ortsteil Bärsbach durchsuchen. Die Bewohnerin schoss mit einer Pistole auf die Beamten, als diese das Haus betraten. Eine Kugel traf eine Polizistin an der Hand und verletzte sie. Die Einsatzkräfte zogen sich zunächst zurück und alarmierten eine Spezialeinheit. Als diese sich später Zutritt zu dem Gebäude verschaffte, wurde die Frau tot in einem der Räume gefunden.

In welchem Verhältnis die Frauen zueinander stehen, ist unklar

Die Frau lebte den damaligen Behördenangaben zufolge mit ihrer Mutter in dem Haus in der Straße „Im Steinacker“. Die Seniorin hielt sich auch damals während des Einsatzes und der Schussabgabe im Haus auf. Im August galt sie noch als unverdächtig. Der Einsatz zielte nach Polizeiangaben darauf ab, Beweismittel im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an dem 42-Jährigen zu finden.

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In welcher Verbindung die 39-jährige Ehefrau des Opfers und die beiden Frauen aus Bärsbach standen, ist unklar. Auch die Gerichtssprecherin kann dazu keine Angaben machen. Offene Fragen werden sich dann spätestens ab 10. Februar klären, wenn vor dem Heidelberger Landgericht der Prozess beginnt.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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