Justiz

BGH hebt Urteil um Raserunfall auf B44 teilweise auf

Nach einem Raserunfall zwischen Mannheim und Lampertheim verurteilten Landauer Richter den Unfallfahrer. Nun steht fest: Der Fall muss neu verhandelt werden.

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Agnes Polewka
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Unfallfahrer Arif A. mit seinen Verteidigern Maurice Weidhaas (l.) und Rüdiger Weidhaas zu Beginn des Verfahrens in Landau. © Mannheimer Morgen

Landau/Karlsruhe. Knapp ein Jahr nach der Entscheidung des Landauer Landgerichts im Prozess um den tödlichen Autounfall auf der B44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen im Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil in Teilen aufgehoben.

Die Jugendkammer des Landauer Landgerichts hatte den Unfallfahrer Arif A. im Dezember 2023 zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt – wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung. Außerdem entzog die Kammer dem damals 23-Jährigen die Fahrerlaubnis und untersagte der Führerscheinbehörde für die Dauer von fünf Jahren, eine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Fünf Monate der Jugendstrafe galten wegen der langen Verfahrensdauer als bereits verbüßt.

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Mit knapp 180 Stundenkilometern – so die Berechnungen eines Sachverständigen – kam der hochmotorisierte BMW des Angeklagten am 20. Juli 2019 auf der B44 von der regennassen Fahrbahn in Fahrtrichtung Mannheim ab. Er geriet ins Schlingern und prallte dann gegen einen Baum, der durch den Aufprall aus der Erde gerissen wurde. Der hintere Teil des Wagens wurde dabei so stark zusammengedrückt, dass zwei Insassen auf der Rückbank – 18 und 19 Jahre alt- keine Überlebenschance hatten. Ein weiterer Mitfahrer im hinteren Teil des Wagens wurde so schwer am Kopf und an der Wirbelsäule verletzt, dass er sich wahrscheinlich nie von dem Unfall erholen wird.

Verfahren muss vor anderer Kammer neu verhandelt werden

„Dieses Verfahren ist eines, das aus vielen herausragt“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Sturm bei der Urteilsverkündung. Vor allem wegen des vielen Leids, das „durch die Tat an sich, und das Verfahren selbst“ entstanden sei. Zunächst wurde der Angeklagte Arif A. von einem Richter am Amtsgericht in Frankenthal per Strafbefehl – in einem verkürzten Verfahren ohne Hauptverhandlung – zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Amtsrichter folgte damit einem Antrag der Frankenthaler Staatsanwaltschaft. Außerdem musste der Unfallfahrer 2000 Euro für soziale Zwecke zahlen und seinen Führerschein für ein Jahr abgeben.

Aber: „Der Strafbefehl war ,contra legem‘ (lat. gegen das Gesetz) erlassen worden“, sagte Sturm. Kein Heranwachsender – und dazu zählte Arif A., weil er zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war – darf über einen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

„Für meine Mandantin ist es sehr bedauerlich, dass auch das Gericht in Landau nicht in der Lage war, ein Urteil mit der entsprechenden Begründungsgenauigkeit zu verfassen, damit das Urteil rechtskräftig geworden wäre – insbesondere, nachdem die Justiz in Frankenthal schon mehr als versagt hat“, sagt Rechtsanwalt Frank K. Peter aus Worms, der die Mutter eines Todesopfers vertritt, auf Anfrage dieser Redaktion.

Nachdem der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt hatte, hat der BGH nun entschieden, dass eine andere Jugendkammer des Landgerichts den Fall neu verhandeln muss. Grund dafür sind Passagen in der Urteilsbegründung zur sogenannten „inneren Tatseite“ – also zum Vorsatz des Angeklagten -, die laut BGH mehrfach nicht den rechtlichen Anforderungen genügen.

Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas aus Bad Dürkheim, einer der beiden Verteidiger des Mannes, wollte sich auf Anfrage dieser Redaktion nicht zu dem BGH-Beschluss äußern.

Redaktion

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