Kommentar Verfahren nach Polizeischüssen in Mannheim-Schönau eingestellt: Erwartbare Entscheidung

Der tödliche Einsatz auf der Schönau, bei dem ein Polizist vier Mal auf einen Mann schoss, sorgte für Empörung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Eine erwartbare Entscheidung, findet Valerie Gerards

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Valerie Gerards
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Das Ergebnis zur staatsanwaltschaftlichen Prüfung des tödlichen Polizeieinsatzes vom vergangenen Dezember auf der Schönau überrascht nicht. Auch wenn die Situation vor den vier abgegebenen Schüssen, die man sich in mehreren Videos in sozialen Netzwerken anschauen konnte, möglicherweise denken lässt, dass die Bedrohungslage für die Beamten aufgrund des Abstands zum späteren Opfer nicht allzu groß war: Sie war es doch. Wer noch nie in einer solchen Extremsituation gewesen ist, sollte sich auch nicht anmaßen, zu urteilen, wie das richtige Verhalten aussieht – dafür müssen zu viele Eindrücke in allerkürzester Zeit gedanklich verarbeitet werden.

Auch Polizisten müssen sich vor einer Bedrohung schützen dürfen – zur Not eben auch mit dem Gebrauch der Schusswaffe. Auch wenn die Bilder, die dabei entstehen, immer schrecklich sind. Und zumal der Einsatz von Tasern in Baden-Württemberg unverständlicherweise nach wie vor nicht geplant ist.

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Dass die Staatsanwaltschaft so offen mit dem Ergebnis ihrer Untersuchung umgeht und die Öffentlichkeit in einem größeren Umfang informiert als bei anderen tödlichen Polizeieinsätzen in der Vergangenheit, ist löblich. Schließlich ist am 23. Dezember 2023 auf der Schönau ein Mann gestorben – deswegen muss gelten, die größtmögliche Transparenz herzustellen. Hier hat die Staatsanwaltschaft aus vergangenen Vorfällen gelernt – Stichwort: Einsatz am Marktplatz am 2. Mai 2022 – und ihre Hausaufgaben gemacht, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei unter einer Decke stecken und Dinge vertuschen. Woher solche Vorwürfe kommen, scheint klar: Schließlich kommt es nur in wenigen Fällen zu einer Anklage, wenn Beteiligte das Verhalten von Beamten bei einem Einsatz anzeigen.

Während die Mannheimer Staatsanwaltschaft die notwendige Sensibilität in diesem schwierigen Verfahren an den Tag gelegt hat, gilt das nicht für den Vorsitzenden der Mannheimer Gewerkschaft der Polizei, Thomas Mohr. Sein Facebook-Beitrag mag inhaltlich richtig sein. Und auch die Freude darüber, dass sein Kollege keine Strafverfolgung befürchten muss, ist durchaus nachvollziehbar. Der Beitrag in dem sozialen Netzwerk zeugt aber von wenig Einfühlungsvermögen gegenüber den Hinterbliebenen. Es wäre nicht schwer gewesen, den Sätzen auch Worte des Bedauerns über den tödlichen Einsatz beizufügen. Nachvollziehbar ist diese Instinktlosigkeit eines Gewerkschaftlers nicht.

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