Kommentar Relaishaus Mannheim-Rheinau: Kein Grund zu Pessimismus

Konstantin Groß zum Alten Relaishaus auf der Rheinau

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Konstantin Groß
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Ein Zuhörer der Online-Sitzung des Rheinauer Bezirksbeirates hat das zwiespältige Gefühl treffend formuliert: Da wird über das vor sich hin gammelnde Relaishaus von „Ruine“ gesprochen, von „Zerstörung des Stadtbildes“, von Frevel an einem „Kulturdenkmal“. Und danach sieht man im Fernsehen, wie in jahrhundertealten Kulturmetropolen wie Kiew, Czernovitz oder Odessa viele wirkliche kulturhistorische Baudenkmäler bedroht sind, von Wohnraum und den vielen Menschenleben ganz zu schweigen.

Dieser Hinweis zwingt zum Nachdenken, auch dazu, die Bedeutung mancher Probleme mal relativierend einzuordnen, sich im politischen Diskurs in der Wortwahl auch zu mäßigen. Als Begründung, ja als Ausrede, bei hauseigenen Problemen nichts zu tun, dient er nicht. Auch nicht beim Relaishaus. Denn auch hier geht es - natürlich auf weit weniger dramatischem Niveau - um Grundsätzliches: um Recht und Gesetz, um Gemeinwohl versus Eigennutz, ja kriminelle Energie.

Denn da ist jemand, der zündet ein historisches Gebäude an, verhindert aus dem Knast heraus jede Lösung, nutzt alle juristischen Mittel, sämtliche Gerichtsinstanzen. Beim Bürger, der für Falschparken die ganze Härte des Rechtsstaates spüren kann, entsteht Unverständnis, ja Wut.

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Die ist nachvollziehbar. Doch diesen Frust auch noch zu befeuern, wie es die Kommunalpolitik mit Sprüchen wie von den „Grenzen unserer Möglichkeiten“ tut, das ist falsch. Denn dazu besteht kein Grund. Der Eigentümer mag gegen alle Verfügungen klagen, mag sämtliche Instanzen durchlaufen. Doch irgendwann sind auch diese Rechtswege erschöpft. Und mit großer Wahrscheinlichkeit wird er die Prozesse verlieren.

Dann steht er nicht nur mit leeren Händen da, sondern auch mit einem Riesenberg an Schulden - für Anwalts- und Gerichtskosten sowie für die von der Stadt vorfinanzierten Sicherungen seines Gebäudes. Am Ende wird der Übeltäter in Rheinau nicht triumphieren - ebenso wenig wie der Übeltäter bei jenem weit größeren Drama, das den eingangs erwähnten Zuhörer bewegt hat.

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