Kommentar Kein Gewohnheitsrecht für Gehwegparker

Fahren und Parken auf Geh- und Radwegen ist verboten. Das gilt - darauf weist Thorsten Langscheid hin - für die Kleingärtner in Mannheim-Sellweiden, obwohl es lange geduldet wurde. Nun muss eine pragmatische Regelung her

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Thorsten Langscheid
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Ein kluger Mensch hat einmal gesagt: „Wo ein Trampelpfad ist, fehlt ein angelegter Weg.“ Den Dauerstreit um die auf dem Gehweg an der Feudenheimer Straße parkenden Sellweiden-Kleingärtner könnte man für einen Moment auch einmal aus dieser Perspektive betrachten. Man käme dann zu der Erkenntnis: Wo wild geparkt wird, fehlen Parkplätze. Nach allem, was bisher bekannt ist, gibt’s in der Lauben-Kolonie weit über 700 Gärten, aber gerade mal knapp über 100 Parkplätze. Ebenfalls zutreffend ist die Aussage, dass auf dem mitunter von ebenfalls über 100 Autos zugeparkten Gehweg zwischen Riedbahn und Hauptfriedhof tatsächlich - außer den Kleingärtnern selbst - selten Fußgänger zu sehen sind.

Radfahrer sind auf der Strecke schon deutlich mehr unterwegs, so dass ein Freihalten der Trasse absolut geboten ist. Der nun von Kleingärtnern und CDU-Ortsverein Neckarstadt unterbreitete Vorschlag zielt genau darauf ab: Eine Verteilung des vorhandenen Platzes entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten. Das ist ein guter Vorschlag.

Daraus folgt aber nicht, dass sich die Kleingärtner nun auf die jahrzehntelange Duldung ihres verbotswidrigen Tuns berufen und einfach weitermachen wie gehabt. Denn Autofahren und Parken ist auf Geh- und Radwegen nun einmal verboten. Da beißt die Maus, wie man so schön sagt, keinen Faden ab. Statt sich also einfach nur darüber aufzuregen, dass Ordnungsdienst und Polizei nach jahrelangen Diskussionen dazu übergegangen sind, gegen die Falschparker vorzugehen, sollte der Kleingartenverein und sein Vorstand besser nach Möglichkeiten suchen, wie seine Mitglieder gegebenenfalls schweres Gerät an- und abtransportieren können, ohne dabei jedes mal gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen.

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Und der Verein sollte seinen Mitgliedern gegenüber aus dem Empörungsmodus über „die Stadt“ und „die Radfahrer“ herauskommen und dafür werben, anstatt mit dem Auto vielleicht auch mal zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn in den Garten zu kommen. Ein unrealistischer Vorschlag? Nicht wirklich. Denn erstens ist ja vielleicht doch der ein- oder andere Sellweiden-Gärtner offen für Alternativen zum Auto. Und zweitens, lieber Kleingärtner-Vorstand: Die Durchsetzung geltender Gesetze ist keine „Frechheit“. Deren Einhaltung sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein.

Aber auch die städtischen Behörden haben ein Stück weit Mitschuld an den verhärteten Fronten dieser Auseinandersetzung. Wieviele Fußgänger sind da unterwegs? Wieviele Fahrräder? Wieviele und welcher Art Beschwerden liegen vor? Darüber erfährt man erst auf Nachfrage Genaueres. Mitzuteilen, es liege ein „hoher Beschwerdedruck“ vor, ohne dass dies irgendwie erläutert und in ein Verhältnis gesetzt würde, reicht ganz offensichtlich nicht aus, um bei den Gärtnern Überzeugungsarbeit zu leisten. Immerhin: Stadt und Polizei haben wiederholt durchblicken lassen, dass die Feudenheimer Straße keinen Unfallschwerpunkt darstellt. Und auf Nachfrage nun auch einiges Zahlenmaterial geliefert.

Wie auch immer: Nach mehr als fünf Jahrzehnten ist jetzt Schluss mit der Duldung des wilden Parkens - das gilt in ganz Baden-Württemberg und somit auch an der Feudenheimer Straße. Und: das ist jetzt wirklich keine Überraschung.

Redaktion koordiniert die Berichte aus den Mannheimer Stadtteilen.