Energie

Wie kommt die Wohnung schimmelfrei durch den Winter?

Weniger heizen, um Energie zu sparen – das haben sich viele für diesen Herbst und Winter vorgenommen. Doch Vorsicht: Es droht Schimmelgefahr! Was Mieter und Vermieter beachten müssen

Von 
Katja Fischer, Dpa
Lesedauer: 
Kochen und Wäschetrocknen in der Wohnung erfordern häufigeres Lüften, sonst kann Schimmel entstehen. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Berlin. Weniger heizen, um Energie zu sparen – das haben sich viele Mieter für diesen Herbst und Winter vorgenommen. Aber wie weit darf die Sparsamkeit gehen? Sind die Räume zu kalt, kann sich Schimmel bilden.

Gibt es Vorgaben, wie Mieter heizen und lüften müssen?

Das ist nicht einheitlich geregelt. Während die Regierung für die nächsten Monate für Unternehmen in Büros 19 Grad als Höchstwert vorgeschrieben hat, können Mieter im Prinzip heizen, wie sie wollen.

Sollten im Mietvertrag Mindesttemperaturen vorgeschrieben sein, wären sie unwirksam. „Für diesen Winter wurden solche vertraglichen Klauseln ausgesetzt“, erklärt Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. „Aber das entbindet Mieter nicht von der Sorgfaltspflicht für ihre Wohnungen. Sie müssen angemessen heizen und lüften, damit keine Schäden an der Wohnung entstehen.“

Muss der Vermieter Mindesttemperaturen ermöglichen?

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter während der Heizperiode, meist vom 1. Oktober bis 30. April, die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. „Aber ob der Mieter diese Temperaturen dann auch abruft, ist seine Sache“, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.

Welche Zimmertemperaturen sind in Ordnung?

Dafür gibt es keine allgemeingültige Zahl. Mieter müssen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen heizen und lüften finden. Und das hänge maßgeblich von den baulichen Verhältnissen und dem Verhalten der Bewohner ab, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Aber bei 16 Grad und darunter wird es wirklich schimmelkritisch.“

Was können Mieter tun, um Schimmel zu vermeiden?

Vor allem muss die Feuchtigkeit schnell aus der Wohnung. Nach dem Duschen und nach dem Kochen sollte gelüftet werden. Auch Menschen verursachen Feuchtigkeit. „Je mehr Leute sich in den Räumen befinden, desto öfter muss gelüftet werden“, rät Gerold Happ.

Die Heizungsluft sollte sich gut im Zimmer verteilen können, damit sich keine kalten Stellen an den Wänden bilden, die eine Schimmelbildung fördern. Anja Franz weist darauf hin, dass das Sofa nicht direkt an der Heizung stehen sollten.

Was tun, wenn Schimmelflecken zu sehen sind?

Dann sollte man nicht auf eigene Faust etwas unternehmen, sondern muss dem Vermieter Bescheid geben. Dazu sind Mieter verpflichtet.

Mehr zum Thema

Tontopf, Minusgrade, Essigwasser

Die richtige Lagerung: So bleibt Brot länger frisch

Veröffentlicht
Von
Stefan Weißenborn
Mehr erfahren
Energiekosten

Was bringt Mannheimern die Preisbremse bei Fernwärme?

Veröffentlicht
Von
Martin Geiger
Mehr erfahren

Muss der Mieter nachweisen, dass nicht sein falsches Heizverhalten zum Schimmel führte?

„Zunächst ist der Vermieter in der Pflicht“, betont Beate Heilmann. „Er muss sich bei jedem Schimmelbefall zunächst komplett entlasten. Erst wenn das geschehen ist, landet der Ball beim Mieter. „Meist wird er dann verpflichtet, ein Protokoll über sein Heiz- und Lüftungsverhalten zu erstellen“, so Gerold Happ. Das bedeutet, er misst regelmäßig Temperatur und Feuchtigkeit in der Wohnung und notiert, wann und wie lange die Fenster geöffnet werden.

Wer muss für die Renovierung und Schimmelbeseitigung aufkommen, wenn die Ursache des Schimmelbefalls nicht eindeutig beim Mieter liegt?

„Das kommt gar nicht so selten vor“, so Beate Heilmann. Besonders in diesem Winter, wenn die Mieter die Zimmertemperaturen drosseln, könne es passieren, dass Schimmel durch ein Zusammenspiel von Heizverhalten und baulichen Gegebenheiten entsteht. „Die Gebäude sind ja beim Bau für bestimmte Zimmertemperaturen ausgelegt worden. Wenn jetzt längere Zeit weniger geheizt wird, kommen vielleicht Wärme- oder Kältebrücken zutage, die bisher unbemerkt blieben“, sagt sie. Wird die Ursache nicht eindeutig erkannt, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.

Und wenn der Mieter eindeutig schuld ist?

„Dann muss er die Rechnung für die Beseitigung des Schadens übernehmen“, sagt Anja Franz. Sie empfiehlt deshalb, die Heizung in diesem Winter lieber nicht zu stark zu drosseln, um später keinen Ärger zu bekommen, der sehr teuer werden kann. „Dann hat man am Ende gar nichts gewonnen.“ dpa

Thema : Energiekrise: So lässt sich Geld sparen

  • Haus und Garten Wie kommt die Wohnung schimmelfrei durch den Winter?

    Weniger heizen, um Energie zu sparen – das haben sich viele für diesen Herbst und Winter vorgenommen. Doch Vorsicht: Es droht Schimmelgefahr! Was Mieter und Vermieter beachten müssen

    Mehr erfahren
  • Energie Preisvergleich: Das kostet Gas und Strom in Mannheim und der Region

    Die Gas- und Strompreise schießen in die Höhe! Warum ist das so? Zahlen Sie mehr als andere für Ihre Energie? Und wie können Sie trotzdem sparen? Die Hintergründe im großen Vergleich der regionalen Versorger

    Mehr erfahren
  • Teure Energie Heizungstausch - das müssen Hausbesitzer wissen

    Wärmepumpe, Gas oder Solarthermie? Vor solchen Fragen stehen im Moment Viele, die ihre Heizung tauschen wollen. Was ist dabei zu beachten und wo gibt es Fördergelder? Das haben Experten für uns erklärt

    Mehr erfahren

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen