Drei Zimmer dringend gesucht

Von 
Timo Schmidhuber
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Bei Hartz-IV-Empfängern zahlt das Job-Center die Wohnung. © Blüthner

Es ist schwierig, mit wenig Geld eine große Wohnung in Mannheim zu finden. Franziska Fischer, die in Wirklichkeit anders heißt, weiß das. Die Hartz-IV-Empfängerin lebt mit ihren drei Kindern – vier, fünf und 13 Jahre – im Wohlgelegen, in einer Zwei-Zimmer-Wohnung der städtischen Gesellschaft GBG mit 64 Quadratmetern. Sie und die Älteste schlafen nachts im Wohnzimmer, die beiden Kleinen teilen sich den anderen Raum.

670 Euro zahlt das Job-Center Fischer für eine Wohnung. Seit einem Jahr wartet sie auf eine Drei-Zimmer-Wohnung von der GBG. Die Große brauche jetzt ein eigenes Zimmer, sagt die Mutter. Die GBG hat der Alleinerziehenden kürzlich nun eine Drei-Zimmer-Wohnung angeboten, 71 Quadratmeter, auf dem östlichen Waldhof. Fischer nahm die Wohnung am Ende aber nicht. Die Küche sei so klein gewesen, dass man keinen Tisch habe reinstellen können, sagt sie. Und wenn der in eines der anderen Zimmer müsse, wäre wieder alles zu eng.

„Nachfrage ist hoch“

Mehr als 10 000 Wohnungen der GBG – das ist mehr als die Hälfte des Bestands – kosten weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, darunter sind auch viele nach dem Landeswohnraumfördergesetz subventionierte, wie GBG-Sprecher Heiko Brohm auf Anfrage erklärt. Dieser Preis wäre auch für Franziska Fischer bezahlbar. Rund 6500 davon sind Drei- und Vierzimmerwohnungen. „Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum ist allerdings hoch, gerade auch Drei- und Vierzimmerwohnungen sind gefragt.“ Zu Fischers Fall kann Brohm wegen Datenschutz nichts sagen, nur dass man im Gespräch sei.

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Um einen fairen Vergabeprozess zu gewährleisten, hält sich die GBG laut ihrem Sprecher an einen gewissen Ablauf. „Hauptkriterium bei der Wohnungsvergabe ist dabei die Wartezeit.“ Der Status als Sozialleistungsempfänger bringe dabei keine Vorteile. Es gebe nicht „die eine“ Warteliste bei der GBG, betont Brohm, weil Bewerber ja nicht nur unterschiedliche Wohnungen, sondern auch in unterschiedlichen Stadtteilen suchten. Je größer der Suchradius, desto größer die Chance, etwas zu bekommen.

Eine Möglichkeit, von diesem Vergabeprozedere abzuweichen, kann laut Brohm die Einstufung als Härtefall durch die Stadt Mannheim sein. Darunter fällt Franziska Fischer mit ihren drei Kindern in der Zwei-Zimmer-Wohnung allerdings nicht. Ein Härtefall liege dann vor, wenn Wohnungslosigkeit unmittelbar bevorstehe, heißt es aus dem Rathaus – etwa weil ein Vermieter ein gerichtliches Räumungsverfahren eingeleitet habe. Franziska Fischer wartet weiter – auf das nächste Angebot der GBG.

Redaktion Stellvertr. Leiter der Lokalredaktion Mannheim

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