Rostock/Mannheim. Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) legt – wie auf Nachfrage dieser Redaktion bereits angekündigt - Widerspruch gegen die Entscheidung der Bürgerschaft ein, dem Mannheimer Sänger Xavier Naidoo keinen Ersatztermin für sein Konzert am 22. August 2021 in der Hansestadt zu ermöglichen. Betroffen ist die von der städtisch geführten inRostock GmbH verwaltete Stadthalle mit unbestuhlt 6600 Plätzen. Das teilte Stadtsprecher Ulrich Kunze am Mittwoch mit.
Madsen fürchtet Kosten eines Vertragsbruchs
Zur Begründung des Vetos gegen das faktische Konzertverbot schrieb der OB, dass er anders als die Fraktionen der Linken, SPD und Bündnis90/Die Grünen in der Rostocker Bürgerschaft der Ansicht sei, dass ein Vertragsanspruch von Naidoo auf ein Konzert 2022 in der Stadthalle trotz der erneuten pandemiebedingten Terminverlegung weiterbestehe: „Würde ich dem Beschluss gemäß die Geschäftsführung der inRostock GmbH anweisen, ein solches Angebot nicht zu unterbreiten, ein darauf gerichtetes Angebot nicht anzunehmen, bzw. die bereits vorgeschlagenen Ausweichtermine zu „widerrufen", würde ich die Gesellschaft zum Vertragsbruch zwingen“, so Madsen.
Außerdem sieht das Stadtoberhaupt unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes: „Es ist keine Bestimmung erkennbar, aus der heraus der von den Antragstellern reklamierte ,Ruf‘ der Stadthalle eine Ungleichbehandlung von Xavier Naidoo mit an deren Künstlern, die in der Stadthalle auftreten dürfen, rechtfertigen könnte. Zumal durch den Beschluss in die Berufsfreiheit von Xavier Naidoo eingegriffen wird.“
"Drohenden Schaden abwenden"
Einwände, es könnte der Eindruck entstehen, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützte Xavier Naidoo, indem sie indirekt über ihre städtische Gesellschaft die Stadthalle zur Verfügung stellt, halte er für “äußerst fraglich”. Und Madsen ergänzt: “Dass Naidoo einschlägig wegen volksverhetzenden oder beleidigenden Äußerungen vorbestraft wäre, ist ebenso wenig bekannt, wie durch Tatsachen belegte Vermutungen, er beabsichtige sich strafbewehrt im Rahmen der Veranstaltungen seiner Konzerttournee und damit auch in Rostock zu äußern. Ungeachtet dessen, dass ich bereits aufgrund des Rechtsverstoßes gezwungen bin dem Beschluss zu widersprechen, verfolge ich mit dem Widerspruch auch die Absicht, drohenden Schaden von der inRostock GmbH und der Stadt abzuwenden.”
Der Widerspruch habe zunächst aufschiebende Wirkung, so der Stadtsprecher. Die Gemeindevertretung müsse über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung am 16. Juni beschließen. „Neben dem Widerspruch hat der OB die Rechtsaufsichtsbehörde informiert und und um Überprüfung der Rechtsauffassung der Verwaltung gebeten“, erklärt Kunze. Sollte die Verwaltung im (Rechts-)Irrtum sein, würde sich der OB der gefassten Entscheidung in der Bürgerschaft beugen.
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