Im Entführungs- und Missbrauchsfall von Edenkoben hat die Staatsanwaltschaft gegen sie gerichtete Vorwürfe zurückgewiesen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vom Montag hervor. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen der Behörde wegen strafbaren Verstößen des 61-jährigen Tatverdächtigen gegen die Führungsaufsicht.
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber erklärt, sind knapp eine Woche zwischen der Anklageerhebung und dem Eingang der Anklageschrift am Amtsgericht Neustadt vergangen. So habe der sachbearbeitende Oberstaatsanwalt nach Abschluss der Ermittlungen am Freitag, 8. September, Anklage erhoben. Verbunden sei diese mit einem Antrag auf Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr gewesen. Die Akte sei jedoch erst am vergangenen Donnerstag, 14. September, beim Amtsgericht eingegangen. Der 61-Jährige soll die Tat an dem zehnjährigen Mädchen in der Zwischenzeit am Montag, 11. September, begangen haben.
Zuvor sei wegen der Verstöße gegen die Führungsaufsicht „mit Hochdruck“ gegen den Mann, der erst am 14. Juli aus einer Haftstrafe entlassen worden war, ermittelt worden. Der zuständige Oberstaatsanwalt habe jedoch davon abgesehen, die Übermittlung der Anklageschrift zum Neustadter Amtsgericht zu beschleunigen. Es habe „keine erkennbare Zuspitzung der Lage“ gegeben, die solche Maßnahmen erfordert hätten, erklärt Ströber. „Auch der gestellte Haftbefehlsantrag drängte aus damaliger Sicht – und nur auf diese kommt es an – nicht zu außergewöhnlicher Eile“, fügt er hinzu. Die Gefahr einer Wiederholungstat habe nicht bestanden. Somit habe sich der Antrag des Haftbefehls auch nicht darauf, sondern auf Flucht- und Verdunkelungsgefahr gestützt, ergänzte Ströber.
Der Verdächtige, der sich wegen Freiheitsberaubung und sexuellen Missbrauchs verantworten muss, befindet sich seit 11. September in Untersuchungshaft.
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