Wohnen

Ferienwohnungen in Mannheim: Streit um Vermietungen sorgt für Ärger

Wohnungen in Mannheim sollen dauerhaft vermietet werden - und nicht nur vorübergehend an Touristen. Deshalb hat der Gemeinderat vor zwei Jahren eine entsprechende Regelung beschlossen. Die Umsetzung ist nicht immer leicht

Von 
Martin Geiger
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Mit diesem Bild hat das südhessische Paar im Internet für seine Mannheimer Ferienwohnung geworben. © Werz-Eisenmann

Mannheim. In Mannheim gibt es weniger Wohnungen, als eigentlich benötigt werden. Das hat unter anderem zur Folge, dass die Mieten steigen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat im Herbst 2021 das sogenannte Zweckentfremdungsverbot beschlossen. Es soll - kurz gesagt - verhindern, dass Wohnungen zu anderen Zwecken als dem dauerhaften Leben darin genutzt werden - also etwa auch, dass sie regelmäßig über Internet-Portale wie Airbnb an Feriengäste vermietet werden. Doch diese Regelung umzusetzen und zu kontrollieren sei schwierig, ließ die Verwaltung immer wieder durchblicken. Warum, das zeigt sich nun beispielhaft an einem Fall, der einen heftigen Streit zwischen einem südhessischen Ehepaar und der Stadt ausgelöst hat.

„Unhaltbare Zustände“

„Mit so einer Stadt und den Verantwortlichen, die in das Eigentum von Bürgern eingreifen, wollen wir nichts mehr zu tun haben“, schimpft Uwe Werz. Er beklagt „Willkür“ sowie „unhaltbare Zustände“ - und droht mit Klagen. Doch was erregt den 61-Jährigen so sehr?

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Werz und seine Frau Petra Eisenmann leben in Rimbach im Odenwald. Sie haben drei Ferienwohnungen, eine in Rimbach und zwei in der Nähe der Kapuzinerplanken. Seit mehr als zehn Jahren vermieteten sie diese an Gäste, erzählt er. Doch das gehe aktuell nicht mehr.

Denn genau diese Praxis ist für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt zunehmend zu einem Problem geworden. Der Grund: Normale Wohnungen, die regelmäßig an Touristen oder Messebesucher vermietet werden, sind dem allgemeinen Markt entzogen - niemand kann dort dauerhaft einziehen. Damit verschärft sich der Wohnungsmangel in der Stadt.

Lukratives Geschäftsmodell

Und durch das Aufkommen von Online-Plattformen wie beispielsweise Airbnb gibt es immer mehr Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen auf diese Art nutzen.

Schließlich kann das lukrativer als das klassische Vermieten sein: Nimmt man zum Beispiel eine 60 Quadrameter große Wohnung und setzt den durchschnittlichen Mietpreis in der Stadt an, kommt man auf eine monatliche Kaltmiete von 509 Euro. Wird die gleiche Wohnung etwa für 100 Euro pro Nacht an Feriengäste vermietet, reichen bereits fünf Übernachtungen, um fast auf den gleichen Betrag zu kommen. Natürlich lässt sich beides nicht eins zu eins vergleichen, weil etwa in letzterem Fall noch die Nebenkosten abgezogen und die Räume immer wieder geputzt werden müssen. Aber die Dimensionen dürften klargeworden sein.

Darum hat also der Gemeinderat im Oktober 2021 das Zweckentfremdungsverbot beschlossen. Die Regelung umfasst vieles, im Kern geht es jedoch darum, dass eine Wohnung pro Jahr maximal an 70 Tagen an Touristen vermietet werden darf. Für alles andere braucht es eine Genehmigung der Stadt. Ansonsten reicht eine Registrierungsnummer.

Eine solche haben Werz und Eisenmann bei der Stadt beantragt und bekommen, berichten sie. Sie haben diese auch auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Soweit sind die Fakten unstrittig. Doch ab dann gehen die Auslegungen auseinander.

Denn nach Angaben der Stadt habe das Ehepaar sich bei der Veröffentlichung „nicht annähernd“ an die geltenden Bestimmungen gehalten: Die Nummer hätte „gut sichtbar“ angezeigt werden müssen. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Hinzu kam ein weiteres Problem. Die Verwaltung geht nämlich davon aus, dass bei der Vermietungsdauer die 70-Tage-Grenze überschritten worden ist: „Im Zuge einer stichprobenartigen Überprüfung ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nachweislich von einer Zweckentfremdung von Wohnraum auszugehen“, teilt eine Sprecherin mit. Die Folge: Die Stadt entzog Anfang Mai dem Paar die Registrierungsnummer wieder.

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Werz kann das weder verstehen noch akzeptieren. Denn erstens könne er nun ohne Nummer die Wohnungen nicht vermieten - sonst drohe ein saftiges Bußgeld; so habe er finanzielle Einbußen. Und zweitens, versichert er, hätten sie die Wohnungen nicht länger als 70 Tage vermietet - und dies auch gegenüber der Verwaltung nachgewiesen: „Die Anschuldigungen können wir in keiner Weise nachvollziehen“, und sie entbehrten jeglicher Grundlage.

Im Antwortschreiben der Behörde an ihn heißt es jedoch, dass die eingereichten Unterlagen „unvollständig“ und „nicht geeignet“ seien, um die Einhaltung der Obergrenze nachzuweisen. Schließlich habe das Paar noch Anfang Mai auf seiner eigenen Internetseite Zeiträume von mehr als 70 Tagen als „bisher bestätigte Buchungen“ ausgewiesen.

Mit Klage gedroht

Werz will dagegen nun vorgehen. Seine Frau berichtet, dass sie die Wohnungen als Absicherung für die Rente gekauft hätten. Dann wollten sie auch wieder nach Mannheim ziehen. Dauerhaft vermieten möchten sie ihre Immobilien nicht.

Erstens, weil sie dabei schlechte Erfahrungen gemacht hätten: Nach einem Auszug sei eine Wohnung in so schlechtem Zustand gewesen, dass sie komplett renoviert habe werden müssen.

Und zweitens: „Da wir zwei kleine Wohnungen haben, könnten wir im Falle einer Festvermietung den Mietvertrag nicht auf Eigenbedarf kündigen.“ Über die offizielle Umwidmung ihrer Immobilien in Ferienwohnungen hätten sie zwar nachgedacht, dies aber wieder verworfen, weil sie davon ausgingen, dass die Stadt dies ablehnen würde. So hat sich das Paar dazu entschlossen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten, und überlegt zu klagen. „Leider alles sehr unschön“, sagt Werz. Da dürfte ihm wohl selbst die Stadt zustimmen.

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