Verbrauchertipp

Streik am Montag: Was Reisende wissen sollten

Wer für den geplanten Streiktag am Montag Flug- oder Bahntickets hat, kann sich jetzt schon um eine Alternative kümmern

Von 
Tom Nebe
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Am Mannheimer Hauptbahnhof geht am Montag nichts - und das gilt nicht nur dort. Ob auf Gleisen, Straßen oder in der Luft: der Verkehr steht weitgehend still. (Symbolbild) © Philipp von Ditfurth/DPA

Region. Schlechte Nachrichten für Reisende: An Bahnhöfen und Flughäfen herrscht am Montag weitgehend Stillstand. Die Gewerkschaften EVG und Verdi haben gemeinsam zu einem Warnstreik aufgerufen. Und nun? Hier sind kurz und knapp Tipps für alle, die am 27. März im Zug oder Flieger unterwegs sein woll(t)en:

Tipps für Bahnreisende

Die Bahn stellt den Fernverkehr am Montag ein. Auch der Nahverkehr werde „massiv beeinträchtigt sein“, so der Konzern. Es werde „größtenteils kein Zug fahren“. Geplante Reisen solle man daher – wenn möglich– verschieben.

Fahrgäste, die ihre für den Zeitraum vom 27. März 2023 bis zum 28. März 2023 geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, können ihr bis einschließlich 23. März 2023 gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich Dienstag, 4. April 2023, flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Dies teilt die Bahn auf ihrer Webseite mit. Hier finden Reisende auch die wichtigsten Informationen zur Sonderkulanz im Zusammenhang mit dem Streik zusammengefasst.

Eine andere Möglichkeit: Reisewillige könnten am Bahnhof in ein Reisezentrum gehen und die Möglichkeiten abklopfen, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Wer Pech hat und zu später Stunde an einem Bahnhof strandet, hat in bestimmten Fällen das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.

Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.

Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann. Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.

Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen. Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern.

Tipps für Flugreisende

Wer am Montag mit dem Flugzeug verreisen wollte, sollte sich zunächst bei der Airline erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen – etwa Umbuchungen. Auch bei einem streikbedingten Flugausfall können Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft darauf pochen, alternativ ans Ziel befördert zu werden – und sei es erst am nächsten Tag. Sie können stattdessen auch den Ticketpreis zurückverlangen, müssen sich dann aber selbst darum kümmern, wie sie von A nach B kommen.

Bei ausgefallenen innerdeutschen Verbindungen bieten Airlines oft die Option, das Ticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln, was bei diesem Streik natürlich sinnlos ist.
Wer eine Flugpauschalreise gebucht hat und am Montag abfliegen wollte, sollte den Veranstalter kontaktieren. Der habe auch bei einem Warnstreik Sorge zu tragen, die Urlauber ans Ziel zu bringen, erklärt Verbraucherschützerin Menold. Falls ein Urlaubstag verloren geht, lässt sich der Reisepreis gegebenenfalls anteilig mindern.

Wer an einem Flughafen festsitzen sollte, weil zum Beispiel der Flieger in Richtung Deutschland nicht abhebt, kann bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Airline die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken einfordern, informiert das Fluggastrechte-Portal Airhelp. Außerdem müsse die Fluggesellschaft es einem dann möglich machen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu senden.

Alternativen zu Bahn und Flieger

Wer am Streiktag zwingend verreisen muss, für den können auch ein Mietwagen oder ein Fernbus zwei Optionen sein.

Beim Online-Portal „billiger-mietwagen.de“ hieß es am Wochenanfang, als schon über den Riesenwarnstreik spekuliert wurde: Man gehe davon aus, dass es dann sehr kurzfristig zu einer Zunahme an Buchungen und Preisen kommen werde. Wer jetzt schon wisse, dass er am Montag mobil sein muss, sollte lieber zeitnah buchen. Oft ließen sich Buchungen bis 24 Stunden vorher auch wieder kostenfrei stornieren – zum Beispiel, falls wider Erwarten der Zug doch fährt.

Bei Flixbus hieß es am Wochenanfang, dass man die am stärksten nachgefragten Linien für den Streiktag nach Möglichkeit aufstocke.

Ein kleines Aber: Da auch die Beschäftigten der Autobahngesellschaft zur Arbeitsniederlegung aufgerufen sind, könnte es auf den Fernstraßen am Montag ebenfalls zu Einschränkungen kommen.

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