Mannheim. „Prozess gegen Fody's-Gesellschafter beginnt von vorn“, schrieb diese Redaktion im Oktober. Jetzt ist das am Mannheimer Landgericht neu aufgerollte Verfahren auf Grundlage des Paragrafen 153 a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden – gegen eine Geldauflage von 35 000 Euro, von denen 20 000 Euro zwei gemeinnützigen Organisationen zugutekommen und der Rest in die Staatskasse fließt. Schon bei dem vor einem Jahr gestarteten Strafverfahren rund um Vorwürfe, dass Löhne in Gastronomie-Betrieben der Gruppe komplett oder teilweise „schwarz“ gezahlt und obendrein Sozialabgaben vorenthaltenen wurden, war eine Einigung im Gespräch: Die Wirtschaftsstrafkammer zeigte sich bereit, das Verfahren mit einer Verwarnung unter Strafvorbehalt und einer Auflage von 50 000 Euro zu beenden. Diese in der Strafprozessordnung vorgesehene Möglichkeit wird häufig als „Geldstrafe zur Bewährung“ umschrieben. Während der angeklagte Geschäftsmann zustimmte, wollte der Staatsanwalt mit Blick auf eine mindestens einjährige Bewährungsstrafe ein Urteil.
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In dem Zweitverfahren sind nach Zeugenbefragungen zu den 53 zur Last gelegten Vorwürfen aus den Jahren 2012 bis 2016 offenbar die Karten juristisch neu gemischt worden. Diesmal akzeptierte der Ankläger den Vorschlag des Gerichts: nämlich, das Verfahren einzustellen.
Darüber zeigen sich im Gespräch mit dieser Redaktion Anwalt Rüdiger Weidhaas und sein Mandant „hochzufrieden“ – weil die Unschuldsvermutung weiterhin gilt, keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt und außerdem eine kostspielige Hauptverhandlung vermieden wird. „Ich bin sehr erleichtert“, kommentiert der Gastronom.
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