Mannheim/Stuttgart. Erst vor einem Monat haben nach Angaben der Gewerkschaft IG Metall bundesweit rund 25 000 Beschäftigte von Mercedes-Benz gegen die Schließung der konzerneigenen Autohäuser protestiert. Jetzt ist der Konflikt zwischen dem Unternehmen und dem Gesamtbetriebsrat weitgehend beigelegt. Beide Seiten haben sich laut IG Metall auf Eckpunkte für mögliche Betriebsübergänge zu potenziellen Erwerbern geeinigt.
Die Punkte regeln, mit welchem Nachteilsausgleich die rund 8000 betroffenen Mitarbeiter in den etwa 80 Betrieben bei einem Verkauf der Niederlassungen an externe Händlergruppen rechnen können. Wie aus einem Informationsschreiben des Betriebsrats an die Belegschaft hervorgeht, stimmte eine Kommission den mit dem Mercedes-Vorstand ausgehandelten Punkten mit großer Mehrheit zu.
Mercedes-Benz Niederlassung in Mannheim betroffen
Von dem Umbruch im Konzern betroffen ist auch die Mercedes-Benz Niederlassung in Mannheim. Sie ist ein Verbund mit weiteren Standorten in Heidelberg und Landau. Nach Angaben der IG Metall Mannheim sind dort 625 Menschen beschäftigt, die meisten davon an der größten Einheit in Mannheim. Die Belegschaft wurde am Mittwoch über die Eckpunkte informiert.
Sie sehen unter anderem einen Rahmentarifvertrag vor, der die Tarifbindung beim Erwerber langfristig sichert. Weiterhin wurde für alle Beschäftigten beim Unternehmenswechsel eine Einmalzahlung von durchschnittlich 85 000 Euro vereinbart. Die Zukunftssicherung, die betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2029 ausschließt, wird beim Erwerber übernommen. Außerdem müssen alle Modelle der betrieblichen Altersversorgung für mindestens zehn Jahre fortgeführt werden. Details der Vereinbarung sollen in den nächsten Wochen mit dem Vorstand ausgehandelt werden.
Betriebsrat: „Haben ein lachendes und ein weinendes Auge“
Bei der Niederlassung Mannheim-Heidelberg-Landau sorgt die Einigung für gemischte Gefühle: „Wir haben ein lachendes und ein weinendes Auge. Insbesondere beim Nachteilsausgleich hätten wir uns mehr erwartet“, erklärt die Betriebsratsvorsitzende Jutta Knapp. „Die Beschäftigungssicherung bei einem Erwerber der Niederlassung ist gut. Aber die Nagelprobe, wie lange diese dann hält, erfolgt erst noch.“
Thomas Hahl, erster Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Mannheim, sagte: „Die Eckpunkte beinhalten gute und starke Elemente wie den Rahmentarifvertrag, der die Tarifbindung beim Erwerber sichert. Das ist ein Novum für Unternehmensverkäufe, in der Branche und generell. Damit kann Tarifflucht bei Unternehmensverkäufen verhindert werden.“ Betriebsräte und die IG Metall erhielten außerdem ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Erwerbers.
Ebenso ein Novum sei der Nachteilsausgleich, den das Unternehmen zahlen werde, ohne dass der Arbeitsplatz verloren gehe. „Dieses Ergebnis kam nur durch die starke Beteiligung in der Auseinandersetzung und den Widerstandswillen der Belegschaften hier vor Ort in der Region zustande“, so Hahl. (mit dpa)
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