Viernheim. Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen, hat der Kreis Bergstraße am Dienstag die, sechste Allgemeinverfügung erlassen. Demnach gehört Viernheim nun auch zur Sperrzone II. Grund für das Vorgehen ist der Fund eines mit dem hochansteckenden Virus infizierten Wildschwein-Kadavers am vergangenen Freitag bei Einhausen (wir berichteten).
Das Ordnungsamt weist die Bürger ausdrücklich darauf hin, dass Radfahren, Reiten sowie Spaziergänge in den Viernheimer Waldgebieten ausschließlich auf befestigten oder gekennzeichneten Wegen erlaubt ist. Für Hunde besteht im Forst sowie der Feldgemarkung eine Leinenpflicht. Als weitere Maßnahme lässt der Kreis im Bereich der Sperrzone Schutzzäune aufstellen. Sie sollen verhindern, dass möglicherweise infizierte Wildschweine nach Süden wandern. Gleichzeitig bittet das Landratsamt die Menschen in der Region, umgehend das Veterinäramt zu informieren, wenn sie auf tote Wildschweine stoßen. Erreichbar ist die Behörde unter der Rufnummer 06252/15 59 77 oder per E-Mail an vetamt@kreis-bergstrasse.de. wk
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