Tierseuche

In Pufferzone wird die Jagd intensiviert

Ministerium grenzt Gebiete neu ab

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red/swa
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Mit speziell ausgebildeten Hunden wird nach Tierkadavern gesucht. © HMLU/Bartz

Ried. Im Zuge des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat das Landwirtschaftsministerium die betroffenen Gebiete neu abgegrenzt. Die bisherige Restriktionszone von rund 100 000 Hektar wird in eine sogenannte Sperrzone II umgewandelt werden. Darin liegen unter anderem Bürstadt (nördlich der B 47), Hofheim, Biblis und Groß-Rohrheim. An diese Sperrzone II angrenzend wird ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue Sperrzone I festgelegt. Diese umfasst laut Ministerium knapp 150 000 Hektar und wirkt als sogenannte Pufferzone. Darin liegen Lampertheim mit Hüttenfeld und Neuschloß sowie Viernheim. Die Umbenennung und Neueinrichtung geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück.

In der Sperrzone II gilt eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch ein grundsätzliches Jagdverbot sowie Vorgaben für die Landwirtschaft bei der Ernte. So soll eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine verhindert werden. Spaziergänger sollen auf den Wegen bleiben.

Im Gegensatz dazu wird in der Sperrzone I zur verstärkten Jagd aufgerufen. Ziel ist, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr für die Wildschweine einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Gleichwohl gibt es Einschränkungen für den Umgang mit erlegtem Schwarzwild sowie bei den Jagdarten (keine Bewegungs- und Erntejagden), da gleichzeitig eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden muss.

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Neben den beiden Sperrzonen I und II soll laut Ministerium im Kreis Groß-Gerau perspektivisch eine Sperrzone III eingerichtet werden. Eine finale Festlegung durch die EU steht noch aus. Im südlichen Kreis Groß-Gerau war Mitte Juni der erste ASP-Fall in Hessen bei einem Wildschwein festgestellt worden. Freitagnachmittag teilte das Ministerium mit, dass ASP-Fälle in drei weiteren Betrieben im Kreis Groß-Gerau bestätigt wurden. Die betroffenen Landwirte halten laut Mitteilung 9, 33 und 158 Hausschweine. Ein Betrieb halte zudem etwa 50 Wildschweine in einem Gehege. Alle Tieren müssen getötet werden. red/swa

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