Mannheim. Wer analog oder digital die wahre Liebe sucht, kann schnell in die Kostenfalle tappen oder an Betrüger geraten. Welche Fallen es gibt, wie man sie erkennt und wieder abschüttelt, wollten 20 Teilnehmende beim Vortrag „Dating - das Geschäft mit der Liebe“ von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wissen. Eingeladen von der Mannheimer Stadtbibliothek hat Juristin Tanja Bröcker dabei Einblicke in die Maschen der Abzocker gegeben.
Partnervermittlung
Hier sucht der Anbieter für Singles mögliche passende Traumprinzen und -prinzessinnen. Die Kosten dafür sind deutlich höher, reichen von 130 Euro bis zu 450 Euro. Bezahlt wird für Vorschläge, ohne Erfolgsgarantie. Bröcker warnt vor unseriösen Vermittlungen, die oft damit werben, Anna aus Griechenland oder Valeria aus Polen kennenzulernen. Der Kontakt wird über Whatsapp hergestellt. Oft werden auch solche Kontaktanzeigen als Köder etwa in Zeitungen geschaltet, um Singles dazu zu bewegen, einen teuren Vertrag abzuschließen. Der Tipp der Verbraucherschützerin: Solche Verträge lassen sich über das außerordentliche Kündigungsrecht stoppen.
Was tun, wenn man betrogen wurde?
- Ignorieren: Nicht auf Forderungen eingehen und kein weiteres Geld überweisen. Schecks nicht einlösen: Oft handelt es sich um Rückschecks, für deren Rückzahlung an die Bank die Kontoinhaber verantwortlich sind. Im schlimmsten Fall droht dem Opfer gar eine Strafanzeige wegen Betrugs. Briefe und Päckchen nicht weitersenden oder aufbewahren. versuchen, geleistete Zahlungen sofort rückgängig zu machen.
- Blockieren: Jeglichen Kontakt abbrechen. Nicht mehr auf Mails oder Anrufe antworten. Am besten ist es, sich eine neue Mailadresse und Telefonnummer zuzulegen. Gefahr besteht auch für Freunde im sozialen Netzwerk und für alle Kontakte im eigenen Mailadressbuch. Denn die Täter schicken mit ihren Mails meistens auch einen Computervirus mit. Dieser scannt die Daten im Mailadressbuch und erlaubt eine Kontrolle über den Rechner der Opfer.
- Sichern: Alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einem Speichermedium wie Cloud-Dienst, externer Festplatte oder USB-Stick sichern. Überweisungsbelege aufheben. Mit Hilfe von Bekannten den E-Mail-Header auslesen. Daran erkennt man, woher die Mail geschickt wurde.
- Hilfe holen: Anzeige erstatten. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Eine Anzeige ist extrem wichtig, wenn Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht haben.
Onlinepartnerportal
Das Angebot ist deutlich günstiger, es werden Abos mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Manche Portale verwenden das Prinzip von „moderierten Chats“: Dabei geben sich Mitarbeiter des Anbieters als Mitglieder aus, um Abonnenten bei der Stange zu halten. Zwar gilt bei einem Aboabschluss in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht. Dafür aber lässt sich der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Anbieter geben oftmals an, das Geld zurückzuerstatten anhand von bereits genutzten Kontakten. Diese Berechnung des sogenannten Wertsatzes sei aber laut dem Europäischen Gerichtshof nicht zulässig, sagt Bröcker.
Dating-Apps
Hier gibt es laut der Juristin viele falsche Profile. Neben zu professionell gemachten und attraktiven Fotos lassen sich solche Profile daran erkennen, dass der Kontakt nur über eine kostenpflichtige Nummer möglich ist. Bröcker warnt vor Probeabos: Die würden sich oft heimlich verlängern.
Gefahren
Oft verbergen sich Kriminelle hinter solchen falschen Profilen. Während manche es dabei auf das Geld der Singles abgesehen haben, nutzen andere ein Treffen in der echten Welt, um ihre Opfer auszurauben. Beim Cybergrooming nutzen Täter soziale Medien, um Minderjährige dazu zu überreden, Nacktbilder von sich zu verschicken. Die sogenannten Loverboys, Männer zwischen 18 und 30 Jahren, nutzen Online-Chats, um junge Frauen von sich abhängig zu machen und sie dann in die Prostitution zu zwingen.
Schutz
Über gefälschte E-Mails, falsche Freunde, Hackerangriffe und Daten von Internetnutzern greifen Täter sensible Daten ab. Mit der gestohlenen Identität können sie Bestellungen tätigen, Geld abbuchen, E-Mails mit Viren verschicken oder Falschnachrichten verbreiten. Daher rät Bröcker immer dazu, sich mit einer falschen E-Mail-Adresse und Handynummer anzumelden und so „Fantasiedaten“ anzugeben, was rechtlich erlaubt ist.
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