Mannheim. Im juristischen Streit um die Entlassung des ehemaligen Waldhof-Sportchefs Jochen Kientz ist eine gütliche Einigung wieder in weite Ferne gerückt. So ist nach Informationen dieser Redaktion das vertrauliche Güterichter-Verfahren zwischen Kientz und dem Drittligisten gescheitert. Dies bestätigte nun auch Christoph Schickhardt, der Anwalt des Ex-Managers, auf Anfrage.
Entsprechend geht das Verfahren jetzt wieder zurück vor die 4. Kammer des Mannheimer Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Arbeitsgerichtspräsident Rolf Maier. Die Fortsetzung des Prozesses, der kurz vor Weihnachten nach nicht einmal einer halben Stunde in das Güterichter-Verfahren verwiesen wurde, ist für den 27. April (11.30 Uhr) vorgesehen.
„Es fehlte einfach an den Grundlagen für eine Verständigung“, sagte Schickhardt mit Blick auf das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem vor rund drei Wochen beide Seiten ohne Formalien ihre Standpunkte hätten umreißen können. Auf dieser Basis wäre auszuloten gewesen, ob eine gütliche Einigung überhaupt möglich ist und wie diese aussehen kann. Da laut Darstellung Schickhardts aber immer noch keine schriftlich fassbare Begründung für die fristlose Kündigung vom 3. November vorliegt und auch im Güterichterverfahren dahingehend keine Angaben gemacht worden sein sollen, war in der Sache unter Moderation von Gerichtsvizepräsident Theodor Thewes offenbar kein Weiterkommen möglich.
Coronatest vertuscht?
In einem Interview auf dem vereinseigenen Youtube-Kanal hatte Waldhof-Präsident Bernd Beetz von einem nicht sachgemäßen Umgang mit einem positiven Corona-Test auf dem Trainingsgelände am Alsenweg als Kündigungsgrund gesprochen. Offiziell mitgeteilt wurde das Kientz bislang aber nicht. Rein juristisch betrachtet muss dies der SV Waldhof erst nach dem nun gescheiterten Güterichter-Verfahren. Dieses hatte die Spielbetriebs-GmbH des Traditionsclubs als ehemaliger Arbeitgeber von Kientz selbst angeregt, nun aber offenbar wenig anzubieten, um die Situation relativ geräuschlos zu den Akten zu legen.
Für Kientz-Verteidiger Schickhardt, der den 49-Jährigen Ex-Profi bei seiner Kündigungsschutzklage vertritt, ist das allerdings das kleinste Problem. „Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten wurden in der Öffentlichkeit erhoben. Dann sollen sie eben auch in der Öffentlichkeit besprochen werden“, meinte der Jurist zum anstehenden Kammerverfahren, das sicher wieder einiges Interesse auf sich ziehen wird.
Für dieses muss der SVW die Kündigung nun schriftlich begründen, die Kientz-Seite kann dann dazu Stellung nehmen. Reichen dem Richter die eingereichten Schriftsätze für eine Urteilsfindung nicht aus, kann über eine weitere Beweisaufnahme und sogar Zeugenaussagen entschieden werden.
„Der SV Waldhof muss jetzt mal die Karten auf den Tisch legen“, sagte Schickhardt. Die fraglichen Vorgänge um den Umgang mit einem Corona-Test seien recherchiert und auf elf Seiten zusammengefasst worden, fühlt sich der Kientz-Anwalt für den Prozess vorbereitet. Der renommierte Sportrechtler sieht ausreichend entlastende Argumente, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung in Frage zu stellen. Allerdings machte auch die Gegenseite schon im Dezember eindrücklich klar, dass die Kündigung aus ihrer Sicht einen triftigen Grund hatte.
Auf Nachfrage des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte sich der SVW zum Sachverhalt erklären müssen und hat die Vorgänge ebenfalls rekonstruiert. „Wenn wir das in einem öffentlichen Verfahren referieren, wäre das nicht angetan, die Reputation ihres Mandanten zu stützen“, beschrieb Schickhardts Gegenüber Ralph Lütkehaus seine Erkenntnisse im ersten Aufeinandertreffen beider Parteien Ende Dezember und riet Kientz deshalb „dringend“ zum vertraulichen Güterichter-Verfahren. Nun wird die schmutzige Wäsche aber doch wieder öffentlich gewaschen.
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