Mannheim. Dass Verfahren vor dem Arbeitsgericht in letzter Minute abgesagt werden, weil hinter den Kulissen doch noch irgendwie ein Kompromiss der beiderseitigen Vernunft gefunden wurde, ist keine Seltenheit. Doch im Fall der Kündigungsschutzklage, die Jochen Kientz nach seiner Entlassung beim Fußball-Drittligisten SV Waldhof im vergangenen Oktober eingereicht hat, bleiben die Fronten verhärtet. Der ehemalige Sportchef des SVW und die juristischen Vertreter seines Ex-Arbeitgebers werden sich deshalb wie vorgesehen am Mittwoch um 11.30 Uhr vor der 4. Kammer des Mannheimer Arbeitsgerichts in Saal 4 wiedersehen - und das keinesfalls im Guten.
Der renommierte Sportjurist Christoph Schickhardt, der Kientz im Prozess gegen die Spielbetriebsgesellschaft des Drittligisten vertritt, spricht sogar von einem Verfahren, das „mit bitterer Härte“ geführt werde. So gab es beim ersten Gütetermin kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres keinerlei Annäherung. Auch das vom Drittligisten angeregte folgende Güterichterverfahren blieb ohne Ergebnis. Wie vorgesehen wurden danach Schriftsätze ausgetauscht, deren Ausführlichkeit von Schickhardt als „selten für so ein Verfahren“ eingeordnet werden. Es geht wohl um viele Details, die tief in den 2017 geschlossenen Arbeitsvertrag von Kientz hineinreichen.
Corona-Test vertuscht?
Erstmals musste der SVW zudem die Kündigung begründen, was Ende Februar geschah. Nicht besonders überraschend wurde dabei der nicht sachgemäße Umgang mit einem positiven Corona-Test im Umfeld der Mannschaft angeführt. Wie Club-Präsident Bernd Beetz in einem Interview auf dem vereinsinternen Youtube-Kanal ausführte, habe Kientz angeordnet, einen positiven Test nicht zu melden.
Um diesem schwerwiegenden Vorwurf wird es am Mittwoch in der Hauptsache gehen, Kientz-Anwalt Schickhardt deutete jedoch an, dass es noch zu „einigen Überraschungen“ kommen könnte. Näher wollte sich der erfahrene Jurist aus „verfahrenstechnischen Gründen“ allerdings nicht äußern. Aus dem Umfeld des Clubs war aber zu erfahren, dass sich die juristischen Vertreter der Spielbetriebs-GmbH zuletzt wohl intensiv darum bemüht hätten, dem Ex-Sportchef auch anderweitig gelagerte Verfehlungen nachzuweisen. In der Mitteilung des Arbeitsgerichts vom 13. April zur Festsetzung des Kammertermins ist entsprechend von „Kündigungen“ in der Mehrzahl die Rede.
Auf den Schriftsatz mit dem Kündigungsgrund hat Kientz mit seinem juristischen Beistand Ende März geantwortet und seine Sicht der Dinge dargelegt. Nun liegt es am Vorsitzenden Richter Rolf Maier und seinen beiden Kollegen, die Argumente der Streitparteien zu bewerten. Ob bereits unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch eine Entscheidung getroffen wird, ist dabei offen. In der Regel wird das so gehandhabt, bleiben für die Kammer aber noch Fragen offen, kann eine weitere Beweisaufnahme und sogar eine Zeugenvernehmung ins Verfahren einfließen. Entsprechend würde sich der Prozess weiter in die Länge ziehen.
Angeschlagene Reputation
Vor allem für Kientz, der seinen Ruf durch die bundesweiten Schlagzeilen um seinen Rauswurf nachhaltig geschädigt sieht, wäre das sicherlich kein Hinderungsgrund, um endgültige Klarheit zu haben. „Hier geht es auch um Rehabilitation, die Äußerungen des SV Waldhof müssen im Prozess öffentlich richtiggestellt werden“, betont sein Anwalt Schickhardt auf Anfrage, während die Gegenseite sich ebenfalls im Recht sieht. „Wenn wir das in einem öffentlichen Verfahren referieren, wäre das nicht angetan, die Reputation Ihres Mandanten zu stützen“, hatte Waldhof-Anwalt Ralph Lütkehaus seinem Kollegen Schickhardt bereits beim Gütetermin im vergangenen Dezember entgegnet.
Kündigungsschutzklage Aktenzeichen 4 Ca 148/21
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