Arbeitsgericht Mannheim

Streit zwischen SAP und Vorruheständlern

Dem Arbeitsgericht Mannheim liegen rund 30 Klagen von SAP-Vorruheständlern vor. Offensichtlich geht es bei der Angelegenheit um mehr als nur um Geld

Von 
Alexander Jungert
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In welche Richtung entwickelt sich der Streit vor dem Arbeitsgericht? © dpa

Mannheim. Haben Vorruheständler bei SAP Anspruch auf die gleichen Gehaltserhöhungen und Prämien wie Beschäftigte, die noch arbeiten? Darum geht es derzeit vor dem Arbeitsgericht Mannheim.

Nach Angaben einer Sprecherin liegen rund 30 Klagen von Vorruheständlern vor - verteilt auf verschiedene Kammern. Vom „Masseverfahren SAP“ ist die Rede. Es ist durchaus möglich, dass noch weitere „Zahlungsklagen“ hinzukommen werden.

Mehr als nur Geld

Einige Gütetermine hat es schon gegeben. Allerdings ohne Ergebnis. Es sieht auch nicht nach einer schnellen Lösung aus. Richter Ralf Büschler hat daher für 11. Januar einen Kammertermin angesetzt, bei dem er sich alle Verfahren anschauen will, die der achten Kammer zugewiesen sind.

Ein weiterer Kammertermin, der eigentlich jetzt stattfinden sollte, ist in den Februar verschoben worden. Die Angelegenheit ist brisant, und für manchen Kläger steckt weit mehr dahinter als einfach nur Geld.

Doch von vorne. Die Kläger sind SAP-Beschäftigte, die Angebote zum Vorruhestand angenommen haben. Solche Angebote gab es beim Walldorfer Softwarekonzern in den vergangenen Jahren öfter, um zu sparen und die Belegschaft umzubauen. Bislang galten die finanziellen Bedingungen immer als großzügig.

Gestörtes Vertrauensverhältnis

So erhalten Vorruheständler nicht nur ein gutes Einkommen, sondern auch Gehaltserhöhungen, die für die arbeitende Belegschaft vereinbart worden sind - wenigstens die sogenannte Strukturerhöhung. Sie steht grundsätzlich jedem Mitarbeiter zu und ist unabhängig von der Leistung.

Für das laufende Jahr sollen Vorruheständler aber nur die halbe Strukturerhöhung bekommen, das heißt 0,74 statt 1,44 Prozent. Auch die Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro soll für sie flachfallen. Dagegen wehren sich die Vorruheständler nun und klagen. Sie fühlen sich ungerecht behandelt von Europas größtem Softwarekonzern.

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Wenn man sich umhört, verfestigt sich der Eindruck: Es geht nicht nur um das Finanzielle. Von einem gestörten Vertrauensverhältnis zu SAP ist die Rede. Von wenig Güte des Arbeitgebers in bisherigen Güteterminen. Von einer Spaltung der Belegschaft in aktive und passive Mitarbeiter.

Und von einem ersten Probelauf, die leistungsunabhängige Strukturerhöhung komplett abzuschaffen. Ein Kläger berichtet, sie passe offensichtlich nicht (mehr) in die Leistungskultur von SAP und sei ein ungewollter Bestandteil des Gehalts.

Zusagen ausgehebelt?

Vertreter des Softwarekonzerns haben vor Gericht bisher argumentiert, die Vorruheständler könnten sich nicht auf einen Rechtsanspruch berufen.

Die Kläger sehen das anders: SAP-Manager hebelten schriftliche und jahrelang praktizierte Zusagen aus. Manch einer spricht sogar von nicht eingehaltener Vertragstreue. Der Konzern äußert sich derzeit nicht weiter zu den laufenden Verfahren.

„Masseverfahren SAP“ - Fortsetzung folgt, spätestens am 11. Januar vor dem Arbeitsgericht.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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