Verhaltensregeln - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät von Bus und Bahn ab

Innen wie außen gilt: immer gut Abstand halten

Von 
Madeleine Bierlein und Miray Caliskan
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© Getty Images/iStockphoto

Mannheim. Schulen und Kindergärten sind geschlossen, der Betrieb von Kneipen, Clubs, Friseuren und Nagelstudios wurde verboten, Berufstätige arbeiten im Homeoffice. Diese Regelungen gelten im Alltag:

Darf ich noch im Supermarkt einkaufen?

Ja, allerdings sollte im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Das haben Bund und Länder in ihren Leitlinien festgelegt. Auch das Robert-Koch Institut (RKI) empfiehlt einen Abstand von ein bis zwei Metern, damit das Virus nicht übertragen werden kann. Vorerkrankte und Ältere sollten, wenn möglich, Freunde oder Angehörige bitten, für sie einzukaufen. Ist dies nicht möglich, sollten sie selbst nur einmal pro Woche einkaufen – am besten außerhalb der Stoßzeiten.

Kann ich öffentliche Verkehrsmittel benutzen?

Das ist zwar generell erlaubt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt aber, möglichst auf Bus und Bahn zu verzichten und stattdessen zu Fuß zu gehen, das Fahrrad oder das eigene Auto zu nehmen.

Darf ich meine alten Eltern besuchen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Berliner Virologe Christian Drosten rät, Kinder in dieser Zeit nicht zu den Großeltern zu lassen. Doch in einigen Familien wohnen die Großeltern mit im Haus, oft kümmern sich Angehörige um allein lebende Pflegebedürftige. In solchen Fällen lässt sich der Kontakt nicht ganz verhindern. Alle Familienmitglieder sollten sich aber bewusst sein, dass ältere Menschen besonders gefährdet sind, und daher besonders auf Hygiene und Abstand achten.

Wie sieht es mit Spaziergängen aus? Soll ich darauf verzichten?

Nein. In Deutschland gibt es keine Ausgangssperren. Sie können und sollten sogar spazierengehen, denn Bewegung an der frischen Luft stärkt das Immunsystem. Allerdings gilt auch hier die Abstandsregel.

Dürfen meine Kinder sich noch mit ihren Freunden treffen?

Eltern sollten bedenken: Auch wenn Kinder in der Regel nicht oder leicht erkranken, können sie das Virus an gefährdete Personen weitergeben. Die Empfehlung, Abstand einzuhalten, gilt daher auch für die Kleinsten. Generell dürfen sich laut der von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien nicht mehr als zwei Personen zusammen im öffentlichen Raum aufhalten, es sei denn sie gehören dem gleichen Haushalt an. Privat dürfen der baden-württembergischen Corona-Verordnung zufolge nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. In Hessen sollen Kontakte „auf das absolute Minimum“ reduziert werden. Rheinland-Pfalz appelliert an die Bevölkerung, im privaten Raum Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Ich wohne nicht mit meinem Partner zusammen. Darf ich sie oder ihn weiter besuchen?

Ja, Besuche bei Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern sind gestattet. Besuche bei Angehörigen, die in gerader Linie verwandt sind, bleiben ebenfalls erlaubt. Das gilt auch für die Besuchsrechte von Kindern, deren Eltern getrennt leben.

Darf ich noch umziehen? Wer kann mir dabei helfen?

Umzüge und Wohnungswechsel sind weiterhin erlaubt. Auch in diesem Fall gilt aber, dass man sich höchstens zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum aufhalten darf. Umzugsunternehmen dürfen bislang weiterarbeiten.

Brauche ich eine Genehmigung für die Fahrt zur Arbeit?

Da in Deutschland bisher keine Ausgangssperre gilt, ist die Fahrt zum oder vom Arbeitsplatz erlaubt – auch ohne Passierschein. Wer im Rahmen einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zu Terminen unterwegs ist, kann seiner Arbeit ebenfalls weiterhin nachgehen. Gleiches gilt zumindest in Baden-Württemberg für die Fahrt zum Schrebergarten oder der Hobbywerkstatt.

Was passiert, wenn ich gegen die Verhaltensregeln verstoße?

Wer sich nicht an die Verordnungen der Landesregierungen hält, kann bestraft werden. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen haben dazu Bußgeldkataloge veröffentlicht. Die Polizei überwacht in allen drei Bundesländern die Einhaltung der Regelungen.

Welche Hygieneregeln soll ich zu Hause beachten?

Experten empfehlen, regelmäßig zu lüften. Alle im Haushalt sollten regelmäßig die Hände waschen und immer in Ellbogen oder Taschentücher husten oder niesen. Zeigt eine Person Symptome einer Erkältung, sollte sie sich möglichst getrennt von anderen Familienmitgliedern aufhalten. Türklinken und Oberflächen sollten regelmäßig abgewaschen oder desinfiziert werden.

Kann ich mich über Lebensmittel oder Oberflächen mit dem Virus anstecken?

Das Coronavirus wird über die sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, bei der infizierte Menschen etwa durch Niesen oder Husten Sekrete als Tröpfchen in die Luft abgeben. Bisher seien keine Fälle bekannt, bei denen sich Menschen nachweislich über kontaminierte Lebensmittel oder Gegenstände mit dem Virus infiziert haben, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung mitteilt (Stand 30. März). Eine Schmierinfektion über Oberflächen, die kurz vorher kontaminiert wurden, sei allerdings denkbar. Gelangen also infektiöse Sekrete an die Hände, mit denen man sich dann beispielsweise ins Gesicht fasst, kann man sich auch auf diesem Weg anstecken. Deshalb ist regelmäßiges Händewaschen so wichtig, ebenso wie ausreichende Hygiene bei der Zubereitung von Lebensmitteln.

Kann ich mich durch Mundschutz oder Schal schützen?

Laut RKI gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis, dass Atemschutzmasken die Ansteckung von gesunden Personen im Alltag verhindern. Gleiches dürfte für Schals gelten. Ist eine Person dagegen bereits infiziert – unter Umständen, ohne es zu wissen – kann eine Maske verhindern, dass Andere angesteckt werden. Jena plant als erste deutsche Stadt eine Maskenpflicht in Bussen und Bahn, beim Einkaufen sowie in öffentlichen Gebäuden. Neben Masken seien auch Tücher oder Schals als Schutz möglich, wenn sie Nase und Mund bedeckten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt indes vor einer allgemeinen Maskenpflicht. Diese könne sogar zum Risiko werden, etwa wenn die Masken falsch abgenommen werden und sich Menschen dabei womöglich infizieren. Auf keinen Fall sollte das Tragen eines Mundschutzes dazu führen, dass sich ein falsches Sicherheitsgefühl einstellt und beispielsweise Abstandregeln nicht mehr eingehalten werden.

Was soll ich tun, wenn ich Symptome bemerke?

Wenn Sie in den vergangenen 24 Stunden nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten, dann können Sie sich so verhalten wie früher unter ähnlichen Symptomen. Falls Sie eine Krankschreibung benötigen, aber nur leichte Beschwerden haben, kann Ihr Arzt Ihnen diese nach telefonischer Rücksprache ausstellen.

Und wenn ich in einem Risikogebiet war und Symptome habe?

Dann sollten Sie sich beim Gesundheitsamt melden. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht. Das Gesundheitsamt wird dann organisieren, dass Sie getestet werden.

Soll man testen, wenn ein Patient leichte Symptome hat?

Laut RKI dann, wenn sie in den vergangenen zwei Wochen Kontakt zu einem Erkrankten hatten; wenn sie sich in einer Region aufgehalten haben, in der das Virus flächendeckend nachgewiesen wurde; wenn Sie bei der Arbeit mit Menschen in Kontakt kommen, die ein hohes Risiko für Erkrankungen haben, etwa im Krankenhaus oder in der Altenpflege, oder wenn Vorerkrankungen bestehen.

Zahlt die Krankenkasse den Test?

Ja. Laut Bundesgesundheitsministerium übernehmen Krankenkassen die Kosten. Voraussetzung ist die Entscheidung eines Arztes.

Gibt es einen Schnelltest, den man zu Hause durchführen kann?

Ein solcher Schnelltest existiert bisher nicht. Rund um die Welt arbeiten Forscher an schnelleren Diagnosemöglichkeiten für Krankenhäuser und Arztpraxen, die dabei helfen sollen, die Pandemie einzudämmen.  Noch sind derartige Tests jedoch nicht in der ärztlichen Routine angekommen (Stand Ende März). Wenn Personen den Verdacht haben, sich infiziert zu haben, sollten sie sich zunächst telefonisch bei ihrem Arzt oder Gesundheitsamt melden.

Redaktion Nachrichtenchefin mit Schwerpunkt Wissenschaftsjournalismus

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