Pandemie

Diese Corona-Regeln gelten in Deutschland noch

Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg fällt an diesem Dienstag. Im Fernverkehr ist sie ab Donnerstag passé. Wo es jetzt noch Corona-Regeln gibt

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Julia Emmrich
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Noch gehört die Maske zum Arbeitsalltag der Pflegerinnen und Pfleger. © Sebastian Gollnow/dpa

Berlin. Die Pandemie geht zu Ende, die letzten Corona-Regeln fallen in den kommenden Tagen. Zumindest fast alle: Mitte der Woche endet die Maskenpflicht im Fernverkehr, auch im Regionalverkehr muss dann niemand mehr Maske tragen. Maskenpflicht, Isolationsregeln, Einreisebeschränkungen – das alles gibt es bald nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern. Nach dem Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag wurde nun deutlich, dass auch diese allerletzten Regeln früher auslaufen könnten als ursprünglich geplant. Wo es jetzt noch Corona-Regeln gibt:

Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Bahnen

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, soll ab Anfang Februar das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung keine Pflicht mehr sein. Hier variieren die Termine – manche Länder steigen zum 31. Januar aus, manche erst zum 2. Februar. Andere haben das Ende der Maskenpflicht bereits umgesetzt.

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Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, schlug vor, in Zügen künftig gesonderte Bereiche auszuweisen, die für Menschen mit Maskenwunsch reserviert sind. „Im ICE gibt es ja schon vergleichbare Aufteilungen durch Ruhebereiche oder Handy-Bereiche.“ Dann könne jeder eigenverantwortlich entscheiden, ob er Maske trägt – und in den dafür vorgesehenen Bereich gehen.

Betreiber von Geschäften, Kultureinrichtungen und anderen Betrieben können zudem von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.

Maskenpflicht in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen

Bundesweit gilt bislang noch bis zum 7. April die Maskenpflicht für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Auch beim Besuch eines Krankenhauses oder eines Pflegeheims gilt sie sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten.

Ob ein niedergelassener Arzt in der Praxis eine Maske tragen muss oder nicht – dafür sind die Länder zuständig. Bayern und Baden-Württemberg haben diese Regel bereits abgeschafft.

An diesem Montag, beim Treffen der Gesundheitsminister der Länder mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), lag die Frage auf dem Tisch, ob diese allerletzten Corona-Regeln wirklich noch wie vorgesehen bis Anfang April bestehen bleiben oder schon eher enden. Die Länder sind bislang uneins, vor allem einige der SPD-geführten Regierungen mahnen zur Vorsicht. Aus Niedersachsen etwa hieß es im Vorfeld mit Blick auf die Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, dass alte und kranke Menschen besonderen Schutz bräuchten.

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Die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie fordert dagegen ein schrittweises Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen – in der Krebsmedizin, in Transplantationszentren sowie bei besonders vulnerablen Patientengruppen solle die Pflicht aber vorerst weiter bestehen bleiben. Ärztevertreter und Krankenhausgesellschaft dagegen verlangen das komplette Ende der Maskenpflicht im Gesundheitsbereich. Für die Abschaffung dieser letzten Regel wäre der Bund zuständig.

Lauterbach habe den Ländern nun zugesagt, dass er „sehr zeitnah“ einen Vorschlag zum Ende dieser letzten Regeln machen werde, sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Manne Lucha (Grüne), nach der Sitzung. Deutlich vor dem 7. April werde es dazu eine einheitliche Lösung geben, so Baden-Württembergs Gesundheitsminister.

Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz fallen die letzten gesetzlichen Corona-Regeln. Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung läuft zum 2. Februar aus. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.

Isolationspflicht für Infizierte

Hier sind die Länder am Zug: Viele haben die mehrtägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte längst in eine Empfehlung umgewandelt. Die anderen ziehen nun schrittweise nach – in Bremen, Niedersachsen, NRW und Hamburg etwa endet die Pflicht zum Monatsende, Sachsen erwägt das ebenfalls, in Berlin hingegen bleibt die Regelung vorerst bestehen.

Einreiseregeln

Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Seit 9. Januar 2023 gilt China als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“.

Ausreisende aus China müssen vor dem Reiseantritt nach Deutschland einen Antigenschnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Nachweispflicht besteht dabei auch für Geimpfte und Genesene.

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