Der Freiburger Professor Jörn Leonhard ist überzeugt, dass sich die Väter und Mütter unserer heutigen Verfassung an die Tradition des Hambacher Fests angelehnt haben. Das zeigt sich in den Farben Schwarz-Rot-Gold, die 1832 für Fortschritt und die Verbindung von Einheit und Freiheit standen.
Herr Leonhard, waren Sie schon einmal auf dem Hambacher Schloss?
Jörn Leonhard: Ja, ich war als Student Ende der 1980er Jahre zweimal dort, weil ich in Heidelberg studiert habe und wir eine Exkursion dorthin machten.
Was können Sie von den Forderungen des Hambacher Fests im Grundgesetz erkennen?
Leonhard: Das große Anliegen in Hambach war das Grundthema der deutschen Geschichte vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart: die Verbindung von Einheit und Freiheit. Genau dieses Thema prägte bis zur deutschen Einheit 1990 auch den Text der Präambel des Grundgesetzes. Daneben gibt es viele andere Wurzeln aus dem Hambacher Fest, die sich in der Verfassung wiederfinden.
Welche?
Leonhard: Zum Beispiel die Idee des Bundesstaates, also die Vorstellung, dass sich einzelne Staaten zu einem deutschen Gesamtstaat zusammenschließen. August Wirth, einer der Organisatoren des Hambacher Fests, spricht ja in seiner Rede nicht zufällig von den „Vereinigten Freistaaten“. Das verdeutlicht das in Hambach große Bewusstsein von der föderalen Struktur Deutschlands. Auch das gehört zur Vorgeschichte von Artikel 20 des Grundgesetzes.
Sogar ein vereintes Europa war bereits Thema in den Hambacher Reden. Wie kam das?
Leonhard: Die Hambacher denken über einen deutschen Nationalstaat als Rahmen für politische Freiheit nach, aber sie sprechen auch ganz bewusst von den „Konföderierten Staaten Europas“. Sie setzen auf die Solidarität der um ihre Freiheit kämpfenden europäischen Völker. Deshalb feiert man in Hambach die Polen, die 1832 noch keinen selbstständigen Staat besaßen. Nach 1945 war die europäische Integration im Rahmen der Römischen Verträge dann zunächst für die Westdeutschen eine große Chance, sich den westlichen Demokratien anzuschließen.
Ist es richtig, Hambach als Wiege der Demokratie zu bezeichnen?
Leonhard: Dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes sich an der Tradition von 1832 und 1848 orientiert haben, kann man durchaus erkennen. Das gemeinsame Band ist die Idee eines freiheitlichen Staates, zu dem die Volkssouveränität, unveräußerliche Grundrechte und Bürgerrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit oder die Versammlungs- und Vereinsfreiheit gehören.
Wo sehen Sie weitere Brücken zwischen 1832 und 1949?
Leonhard: Ein wichtiges Element ist die Idee einer unabhängigen Justiz, des Rechtsstaats - als Gegenentwurf zur monarchischen Willkür. Eine starke Rolle spielte in Hambach auch die religiöse Toleranz. Für den Juden Ludwig Börne, der als Ehrengast empfangen wurde, organisierte man einen Fackelzug. Die Religionsfreiheit und das Neutralitätsgebot des Staates werden - wie viele Begriffe - nicht ausdrücklich formuliert wie später im Grundgesetz, aber die Idee an sich ist präsent. Man darf keine einfache Kontinuität zwischen den Reden auf dem Hambacher Fest und dem Grundgesetz konstruieren. Vielmehr handelte es sich um eine lange und auch immer wieder ambivalente Entwicklung.
Die Fest-Teilnehmer waren sich auch nicht in allem einig. . .
Leonhard: Vieles, was uns heute selbstverständlich erscheint, etwa die Republik als Staatsform, war damals hoch umstritten. Streit gab es vor allem um die wirtschaftlichen und sozialen Akzente. Sehr progressive Gruppen forderten die Behebung der sozialen Not auch mit radikalen Mitteln. Anderen ging das zu weit. Sie setzten auf Verfassung und Parlamente im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie und fürchteten eine Revolution der Straße nach französischem Vorbild.
Trotz allem: Wie groß ist die Bedeutung Hambachs für uns heute?
Leonhard: Die Bundesrepublik und das Grundgesetz haben nicht zufällig an die Symbole von Hambach angeknüpft: Die Flagge in Schwarz-Rot-Gold ist eine solche beständige Verbindung zwischen damals und heute. Diese Farben standen 1832 für Fortschritt - also das Gegenteil von dem, was die AfD heute daraus zu machen versucht. Und die Flagge steht auch für die Verknüpfung von Einheit und Freiheit in einem Staat. Dass lange Zeit Original-Fahnen von 1832 im Mainzer Landtag oder im Bundesverfassungsgericht hingen, ist ein Zeichen dafür, wie stark das Grundgesetz auf diese Tradition des Hambacher Fests zurückgreift.
Das Interview wurde telefonisch geführt und Jörn Leonhard vor der Veröffentlichung vorgelegt.