Stuttgart. Baden-Württemberg wird sein Stufenmodell für die Pandemiemaßnahmen beibehalten, aber nachschärfen. Das hat mit dem VGH-Urteil vom Freitag zu tun, aber auch damit, dass die „eingefrorene“ Alarmstufe II nur eine Übergangsregelung war. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat einem ungeimpften Studenten bescheinigt, dass die Regel, die ihn von Präsenzveranstaltungen fernhält, voraussichtlich rechtswidrig ist. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.
Gibt es jetzt automatisch Lockerungen?
Voraussichtlich wird in Baden-Württemberg von Mitte der kommenden Woche an die Alarmstufe I statt der bisherigen Alarmstufe II gelten. Das wäre nach der bisherigen Logik mit Lockerungen zum Beispiel bei Discos und Clubs, aber auch im Einzelhandel oder in der Gastronomie verbunden. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist allerdings noch offen, ebenso die Details. Im Staatsministerium wird überlegt, die Parameter innerhalb der einzelnen Stufen nachzuschärfen.
Die Alarmstufe wird bislang ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 3,0 erreicht oder die Auslastung der Intensivbetten den Wert von 390. Die Alarmstufe II gilt, wenn die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 6,0 erreicht oder die Auslastung der Intensivbetten den Wert von 450 überschreitet. Derzeit liegt die Hospitalisierungsinzidenz im Land bei 4,0. 297 Patienten werden auf den Intensivstationen behandelt.
Wie könnten die maßgeblichen Kennzahlen verändert werden?
Noch ist nicht klar, wie sich die Omikron-Variante tatsächlich auf die Belegung der Krankenhäuser auswirkt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte zuletzt gemutmaßt, dass es erst in drei Wochen belastbare Zahlen gäbe. Bei Einschränkungen will das Land an der „Stufenlogik“ von Warnstufe und Alarmstufe I und II festhalten, auch die Parameter Krankenhauseinweisungen und Belegung der Intensivstationen sollen bleiben. Bisher wurde die Alarmstufe II in Baden-Württemberg wegen der hohen Belegung in den Intensivstationen ausgelöst. Seit Tagen geht nun die Zahl der Intensivpatienten kontinuierlich zurück, die Zahl der Krankenhauseinweisungen beginnt wieder zu steigen.
Wie machen es die anderen Bundesländer?
Nicht nur im Südwesten schaut man auf die Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag, auch in den anderen Bundesländern tobt eine Diskussion über neue Regeln - immer verbunden mit dem Verweis, dass bei der Ministerpräsidentenkonferenz eine einheitliche Regel erwirkt werden soll. So kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für sein Bundesland mögliche Lockerungen für die Zulassung von Zuschauern beim Profisport an: „Wir werden da ein deutliches Signal setzen.“ Für Kinder und Jugendliche soll es bei der Beschäftigung am Nachmittag mehr Freiheiten geben. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnte indes vor zu viel Lockerungen: Man brauche auch weiterhin Vorsichtsmaßnahmen.
Welche Auswirkungen hat das VGH-Urteil auf die Hochschulen im Land?
Da ein Student gegen die Coronaverordnung zum Studienbetrieb an den Hochschulen geklagt und gewonnen hat, muss diese umgehend geändert werden. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) ließ erklären, dass von Montag an die Hochschulen im Land zu den Vorgaben für die Alarmstufe I zurückkehren. Dann gilt für alle Lehrveranstaltungen 3G, also geimpft, genesen oder getestet. Die Vorgabe umfasst auch die Lehrveranstaltungen, die nicht zwingend in Präsenz durchgeführt werden müssen. Die 3G-Regel greift auch in Mensen und Cafeterien. In Innenräumen herrscht FFP2-Maskenpflicht.
Und wie sieht es mit Tests und Kontrollen aus?
Studierende, die nicht immunisiert sind, müssen tagesaktuelle Testnachweise vorlegen. Bei Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden sind Vollkontrollen vorgesehen, bei größeren Veranstaltungen reichen Stichproben, allerdings müssen mindestens zehn Prozent der Teilnehmer kontrolliert werden.
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