Viernheim. „Das Wildwest-Verhalten soll eingedämmt werden“, erklärt Patrik Reimers-Bug vom Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung. Damit Bäume im Stadtgebiet nicht mehr unberechtigt gefällt werden, hat die Verwaltung eine Baumschutzsatzung aufgesetzt. Die Satzung soll eine einheitliche Regelung zum Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken schaffen und den Gehölzbestand in der Stadt nachhaltig sichern.
Erstes Konzept noch einmal überarbeitet
In der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Bauen, Stadtentwicklung in dieser Woche wurde die Satzung vorgestellt – das zweite Mal in diesem Jahr. Ein erster Entwurf der Satzung wurde bereits im Frühjahr beraten. Nach vielen Rückfragen und Anmerkungen der Fraktionen wurde das Konzept nicht weiter diskutiert, sondern nochmal überarbeitet. Wesentliche Änderungen der aktuellen Fassung neben textlichen Anpassungen sind der Geltungsbereich – statt in der gesamten Gemarkung gelten die Regeln nun für Grundstücke in bebauten Ortsteilen, die Frist zur Genehmigung wurde von drei auf zwei Monate verkürzt und die Dokumentationspflicht des Antragstellers ergänzt.
In der Satzung geht es um Laubbäume und Ginkgobäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern, Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimetern, Ersatzpflanzungen und Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind. Diese geschützten Bäume dürfen nicht gefällt, gerodet, stark zurückgeschnitten oder anderweitig beschädigt werden. Wer dennoch einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, muss dies begründen und von der Stadtverwaltung genehmigen lassen.
Für jeden erlaubt gefällten Baum wird eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung fällig. Verstöße gegen die Satzung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden.
Viernheimer CDU will Befristung der Geltungsdauer
Die CDU wünscht sich eine Befristung der Geltungsdauer. „Das ist sinnvoll, damit man nicht vergisst, dass es eine solche Satzung gibt“, begründet Christoph Winkler, und Michael Haas ergänzt: „Nach fünf Jahren können wir die Satzung überprüfen.“ Stadtrat Scheidel hält dagegen, dass die Verwaltung ohnehin nach einem gewissen Zeitraum die Satzung überprüfen werde.
Tobias Gieding (FDP) sind Formulierungen in der Satzung nicht konkret genug verfasst – und die Regelungen ein zu hoher Bürokratieaufwand. Der Bauausschuss spricht sich mehrheitlich für die Baumschutzsatzung aus, die endgültige Entscheidung über die Einführung trifft die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung.
Der Erste Stadtrat Jörg Scheidel informierte die Mitglieder des Ausschusses weiterhin über laufende bauliche Maßnahmen in Viernheim. Der Auftrag für die Bepflanzung des fertig gestellten Kreisverkehrs Kreuzstraße/Saarlandstraße ist erteilt, die Maßnahme wird im Oktober ausgeführt.
Der nächste Abschnitt des Stadtumbaus West ist die Saarlandstraße selbst. „Wir planen, Anfang des zweiten Quartals 2024 mit der Sanierung zu beginnen“, sagte Scheidel. Weil Feuerwehrzufahrten und Grundstücken befahrbar und erreichbar bleiben müssen, wird die Gesamtmaßnahme in sechs bis acht Straßenabschnitte eingeteilt.
In der Rudolf-Harbig-Halle seien Schwierigkeiten mit dem Rauchabzug gelöst. Es erfolgt nun noch vor Weihnachten die Montage der Basketballkörbe – höhenverstellbar und mit digitaler Ballbesitzanzeige – sowie neuer Trennvorhänge. „Der Innenausbau ist dieses Jahr abgeschlossen“, kündigte Scheidel an. Nach Ausbau des Schutzbodens und der Endreinigung soll Ende Januar die Freigabe erfolgen.
Erweiterung der Kita Kapellenberg in Viernheim kommt voran
Für die Erweiterung der Kita Kapellenberg wird Ende Oktober die Leistungsphase inklusive Fachplanung abgeschlossen sein. Wenn der Bauantrag dieses Jahr eingereicht wird, kann Ende des ersten Quartals, Anfang des zweiten Quartals 2024 mit dem Bau begonnen werden.
Für das Pfarrer-Volk-Haus wurde der Erbbaurechtsvertrag mit der Kirche geschlossen. „Auch hier soll noch dieses Jahr der Bauantrag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden, damit der Umbau im Frühjahr starten kann“, führt Scheidel aus.
Beim Bau des Entlastungssammlers habe sich gezeigt, dass die Verlegung der Rohre durch die Tiefbaukolonne wesentlich schneller vorangehe als die Straßenwiederherstellung. Daher werden die Tiefbauer vorerst abrücken, damit die Fahrbahn in der Siegfriedstraße wieder hergestellt werden kann. Der nächste Kanal-Abschnitt an der Kreuzung Alexander-/Pestalozzi-/Kreuzstraße bzw. Alexanderstraße wird daher zeitverzögert Anfang Dezember starten. Zunächst wird nur das Schachtbauwerk gesetzt, im Januar werden die Rohre weiter verlegt. Die Karl-Marx-Straße folgt im kommenden Jahr. „Die gesamte Maßnahme wird vermutlich früher als zum Jahresende 2024 abgeschlossen werden“, rechnet der Erste Stadtrat mit einem schnelleren Ende des Sammlerbaus als ursprünglich geplant.
Für das Rathaus gibt es indes noch keine konkreten Pläne, auf jeden Fall sollen die Bürger beteiligt werden. Scheidel warnt vor übertriebener Eile: „Diese ,Neue Mitte’ ist eine einmalige Chance für die Stadt Viernheim.“
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