Viernheim. Die Kosten für die Unterbringung der Geflüchteten sind nach der letzten Kalkulation vor zweieinhalb Jahren deutlich gestiegen. Deshalb will die Stadt Viernheim die Gebühren erhöhen, über die sie die Plätze in den Einrichtungen per Gesetz finanzieren kann. Statt wie bisher 591 Euro soll der Monatssatz pro Person ab 1. November 696 Euro betragen.
Die Mitglieder des Sozialausschusses und des Hauptausschusses stimmten dem Vorschlag jeweils einstimmig zu. Die abschließende Entscheidung liegt nun bei der Stadtverordnetenversammlung, die am Freitag, 24. Oktober, um 19 Uhr im Ratssaal tagt.
In der Realität bekommt die Stadt längst nicht alle Kosten erstattet, die anfallen, wie Sozialamtsleiter Rudolf Haas erläutert. Mehr als 50 Prozent der Menschen, die aktuell in den städtischen Unterkünften leben, haben den Status eines Asylbewerbers. Für deren Finanzierung ist das Sozialamt des Kreises Bergstraße zuständig, das der Stadt maximal 330 Euro pro Person und Monat zur Verfügung stellt.
Dort bleibt also eine Finanzierungslücke. Bei den Bleibeberechtigten sieht es unterschiedlich aus. Bewohner, die arbeiten, sind sogenannte Selbstzahler. Verdient die Person mehr als 1450 Euro netto, wird der komplette Gebührensatz der Stadt fällig. Liegen die Einkünfte darunter, zahlt sie einen entsprechenden Anteil. Bei denjenigen Bleibeberechtigten, die über das Jobcenter Bürgergeld erhalten, bekommt die Kommune den kompletten Gebührensatz erstattet.
Kalkulation in Viernheim berücksichtigt Miete und Unterhaltung
Nach Angaben von Haas berücksichtigt die Stadt bei der Kalkulation sämtliche Kosten, die rund um die Flüchtlingsunterkünfte entstehen. Dazu zählen unter anderem die Aufwendungen für Miete, Unterhaltung, Betreuung, Müllabfuhr und Energie. Gerade der Aufbau der Wohncontainer-Anlagen hat laut Haas zu einem Anstieg der Kosten seit der ersten Berechnung geführt.
Im Gegensatz zur Unterkunft in dem früheren Bürogebäude in der Lilienthalstraße musste die Stadt bei den Wohncontainern auch die Erschließung übernehmen. Die höheren Aufwendungen fließen in Form von höheren Abschreibungen in die Kalkulation ein. Bei der Festlegung des Gebührensatzes muss die Stadt außerdem einbeziehen, dass die Einrichtungen nicht immer komplett belegt sind. Angenommen wurde eine Belegungsquote von 75 Prozent.
Seit Mai 2023 weist der Kreis Bergstraße den Kommunen Flüchtlinge direkt zu. Da passender Wohnraum in Viernheim fehlt, werden die Migranten in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Neben dem ehemaligen Bürotrakt betreibt die Stadt zurzeit Wohncontainer-Anlagen in der Industriestraße und der Friedrich-Ebert-Straße.
Anfang November wird am Heinrich-Lanz-Ring eine weitere Containeranlage eröffnet (wir berichteten). Da die Stadt mehrere Unterkünfte betreibt, ist es rechtlich zulässig und angeraten, einen einheitlichen Unterbringungssatz anzuwenden. Das heißt, sämtliche Aufwendungen werden auf die vorhandenen Plätze umgelegt. Diese Regelung reduziert den Verwaltungsaufwand bei der Verlegung von Personen zwischen zwei Unterkünften.
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