Wurfattacken auf Fahrzeuge in Mannheim - Verteidiger kündigen Geständnis an

Die Taten hatten für Aufsehen gesorgt: Weil sie Gegenstände auf Fahrzeuge geworfen haben sollen, stehen zwei Männer in Mannheim vor Gericht. Sechs Fälle werden ihnen zur Last gelegt

Von 
Jessica Scholich
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Von einem Zimmermannshammer in Mannheim getroffen: die Frontscheibe des Sattelzugs in der Untermühlaustraße. © PP Mannheim

Mannheim. Beim Prozessauftakt am Donnerstagmorgen gegen Slavi M. und Aleksi A., die im Sommer 2022 in sechs Fällen Gegenstände auf vorbeifahrende Autos in Mannheim geworfen haben sollen, haben die Anwälte der beiden Angeklagten ein weitgehendes Geständnis angekündigt. Die Einlassung solle im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung wegen des Verdachts des versuchten Mordes am Mannheimer Landgericht erfolgen.

Gegenstände auf Fahrzeuge in Mannheim geworfen: Höchststrafe von zehn Jahren im Jugendstrafrecht

Am ersten Prozesstag machten die beiden Angeklagten umfassende Angaben zu ihrer Person. Zudem wurde ein Hauptsachbearbeiter der Mannheimer Polizei als Zeuge geladen, der das Ermittlungsverfahren sowie die Festnahme von M. und A. erläuterte. Nach Angaben des Staatsanwalts Peter Lintz sei im Jugendstrafrecht bei versuchtem Mord eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren möglich. Die Prozesstermine sind bis Anfang Februar 2024 angesetzt.

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Hammer und Hantelscheiben: Sechs Gegenstände in Mannheimer Untermühlaustraße auf Fahrzeuge geworfen

Den zum Tatzeitpunkt 17 und 18 Jahre alten Jugendlichen wird laut Anklage vorgeworfen, im Mai und Juli 2022 in der Untermühlaustraße einen Zimmermannshammer gegen die Frontscheibe eines vorbeifahrenden Lkw geworfen zu haben. Zudem sollen sie in drei Fällen eine zwei Kilogramm schwere Hantelscheibe sowie einen Stein und einen unbekannten Gegenstand gegen vorbeifahrende Pkw geworfen haben. Die mutmaßlichen Täter wurden im Juli beziehungsweise August dieses Jahres festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Nach Angaben des Landgerichts sollen die beiden Männer in vier der Fälle mit bedingtem Tötungsvorsatz und heimtückisch gehandelt haben. Ein Fahrer sei aufgrund herumfliegender Glasscherben verletzt worden. Der entstandene Sachschaden soll rund 11.000 Euro betragen.

Redaktion

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