Die Arbeiter Andrzej S. (20) und Jakub B. (23) sind am Landgericht angeklagt, einen Mitbewohner im Juli 2022 so stark verletzt zu haben, dass der Mann einige Stunden später starb. Die beiden sollen ihn mehrfach gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und auch getreten haben. Der Mann hatte unter anderem gebrochene Rippen, Todesursache war eine Lungenverletzung. Die Arbeiter waren insgesamt zu fünft in einer Wohnung für polnische Zeitarbeiter in der Neckarstadt-West untergebracht. Einer davon, F., hatte öfter mit Mitbewohnern Ärger und gilt laut Zeugen als aggressiv. Er war für den gestrigen Prozesstag als Zeuge geladen, doch er kam nicht. Der Vorsitzende Richter Joachim Bock erklärte, das F. europaweit zur Fahndung ausgeschrieben sei, sein Wohnort ist unbekannt. Hintergrund: F. hatte keinen Notarzt gerufen, das ist unterlassene Hilfeleistung. Unklar ist, ob er womöglich selbst an der Tat beteiligt war.
Zur Fahndung ausgeschrieben
Der Richter erklärte lächelnd, dass F. sich dazu bereiterklärt hatte, zur Verhandlung zu kommen, wenn das Gericht ihm vorher einen Betrag aufs Konto überweist. Doch in Deutschland werden wie in anderen Ländern auch Zeugen nicht für ihr Kommen bezahlt, sie haben die Pflicht zu erscheinen.
Das hat immerhin Mitbewohner Nummer fünf getan: G. kam aus Stuttgart nach Mannheim, die Bahnkarte zahlte der Staat. Bock klärte ihn darüber auf, dass er ein Aussageverweigerungsrecht habe, denn er könne sich womöglich selbst belasten: Auch bei G. steht der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung im Raum. Der Besuch war nur kurz, G. machte von diesem Recht Gebrauch und sagte gar nichts. An diesem Dienstag soll der Prozess um 9 Uhr weitergehen. Aussagen, die die beiden Mitbewohner F. und G. früher bei der Polizei gemacht haben, könnten dann mehr Licht ins Dunkel bringen.
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