Warteschlangen müssen vermieden werden und es darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten: Das sind die ab kommendem Montag, 2. November, im Einzelhandel geltenden neuen Anforderungen zur Einschränkung der Corona-Pandemie. Für einige Händler kommen diese Maßnahmen nicht völlig unerwartet, insbesondere für Betreiber von Supermärkten. Manche machen sich schon seit dem 2. Oktober Gedanken, wie sie die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzen können.
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Wieso der 2. Oktober? In den Abendstunden dieses Tages erlebten viele Läden einen riesigen – und unerwarteten – Kundenansturm. Was die Umsätze angeht, war es der zweitstärkste Tag des Jahres, wie Thomas Viering sagt, der Filialleiter des Rewe-Supermarktes in Q 6/Q 7. Auch in anderen Supermärkten ging es an diesem Tag ähnlich zu: Roger Mail, Filialleiter des Edeka-Markts in der Schwetzingerstraße, spricht ebenfalls von einem der umsatzstärksten Tage des Jahres. Beide vermuten den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober als Grund für den Ansturm – der fiel diesmal auf einen Samstag, wodurch die Geschäfte zwei Tage lang geschlossen waren. Außerdem wurde das Wetter als eher durchwachsen angekündigt, die Leute blieben zu Hause, so die Erklärungsversuche der beiden Mannheimer Marktleiter.
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Weitere Kasse geöffnet
Doch neben der Freude über den guten Umsatz finden sie auch kritische Worte: „Keiner hat an diesem Freitag an Corona gedacht“, fasst Viering das damalige Verhalten der Kundschaft zusammen. Die Einkäufer haben die Supermärkte förmlich überrannt, Mindestabstände wurden oft nicht eingehalten. Oder konnten nicht mehr eingehalten werden, weil zu viele Menschen im Geschäft waren und die Schlangen an den Kassen quer durch die Märkte reichten. „Die Situation war eigentlich so wie immer vor einem Feiertag“, so Viering, „nur dass wir jetzt Corona haben – das hatte keiner mehr im Bewusstsein.“
Die Kundschaft habe sich seit März an die neue Situation gewöhnt, sei in den ersten Monaten im Supermarkt noch bewusst und achtsam mit der Pandemie umgegangen. „Wir haben das am Einkaufsverhalten gemerkt.“ Doch seit einigen Monaten sei davon nicht mehr viel übrig geblieben, befindet Viering: „Corona ist ein bisschen in Vergessenheit geraten, die Leute kaufen wieder so ein, als ob es Corona nicht gäbe.“
Dass die Fallzahlen und Inzidenzen derzeit überall drastisch steigen, weiß natürlich auch der Rewe-Filialleiter. Viering schüttelt den Kopf und blickt kritisch in die Zukunft: Zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden muss er sich seitdem Gedanken machen, wie er den zu erwartenden Ansturm vor Weihnachten und Silvester steuern kann, um solche Überfüllungen wie am 2. Oktober zu vermeiden. Mit baulichen Veränderungen will er eine weitere Kasse in Betrieb nehmen und gleichzeitig zu einer weiteren Maßnahme greifen: „Wir werden wieder eine Zugangskontrolle einführen müssen, das Verhalten der Kundschaft zwingt uns förmlich dazu.“
Roger Mail hatte die Zugangskontrolle am 2. Oktober in seinem Supermarkt spontan wieder eingeführt: „Wir haben einen Mitarbeiter als Wachposten abgestellt, der erst dann Leute in den Laden ließ, wenn zuvor jemand den Laden verlassen hat.“ Die Kunden mussten auf der Straße stehen, das sieht der Marktleiter nicht gerne. Eine Situation, wie es sie in und vor vielen Geschäften schon während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr gab. Mit solch einem Ansturm an einem Freitagabend vor einem Feiertag hatte er nicht gerechnet, „wir waren völlig überrascht“. Aber: „So viel Verantwortung muss man zeigen in der Corona-Krise.“
Mail sah für sich keine andere Möglichkeit, Zugangskontrollen zu vermeiden. Ein anderes Konzept zu entwickeln, sei bei dem begrenzten Platzangebot bei ihm nicht möglich. „Was soll ich machen? Wir sind immerhin vorbereitet, weil wir nach den Erfahrungen vom 2. Oktober jetzt wissen, was auf uns zukommt vor Weihnachten und Silvester.“ Das sehen die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel wohl ähnlich. Sie haben sich am Mittwoch auf verbindliche Vorschriften geeinigt, die den Zugang zum Einzelhandel beschränken. Und die treten bereits am 2. November in Kraft – auf den Tag genau einen Monat nach dem Super-Ansturm-Freitag vom 2. Oktober.
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